02 May 2026, 16:12

Zoll beschlagnahmt 70.000 Euro von niederländischen Reisenden am Flughafen

Ein Koffer voller Geldscheine auf einem Tisch, mit zusätzlichen Banknoten drumherum.

Zoll beschlagnahmt 70.000 Euro von niederländischen Reisenden am Flughafen

Deutsche Zollbehörden haben 70.000 Euro von zwei niederländischen Reisenden beschlagnahmt, die das Bargeld von Deutschland in den Irak bringen wollten. Der Vorfall ereignete sich am 21. April 2025 während einer routinemäßigen Sicherheitskontrolle. Beide Männer, die arbeitslos waren, hatten das Geld nicht wie gesetzlich vorgeschrieben deklariert.

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Nach deutschen und EU-weiten Vorschriften ist das Mitführen größerer Bargeldbeträge über Grenzen zwar erlaubt – allerdings nur, wenn sie ordnungsgemäß angezeigt werden. Die Regelungen zielen auf die Bekämpfung illegaler Aktivitäten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ab, ohne dabei den freien Kapitalverkehr einzuschränken.

Die beiden niederländischen Staatsbürger wurden von der Bundespolizei an einem nicht näher bezeichneten Kontrollpunkt angehalten. Beamte entdeckten bei ihnen 70.000 Euro, aufgeteilt auf zwei Umhängetaschen. Ein 36-jähriger Mann führte 50.000 Euro mit sich, während ein 35-jähriger afghanischer Staatsangehöriger 20.000 Euro besaß.

Die Zollbeamten leiteten gegen die Männer ein Verwaltungsverfahren wegen unterlassener Deklaration der Gelder ein. Die gesamten 70.000 Euro wurden sofort beschlagnahmt. Der Fall steht im Zusammenhang mit EU-weiten Maßnahmen, die Reisende verpflichten, Bargeldbeträge von 10.000 Euro oder mehr beim Ein- oder Ausreisen in bzw. aus Nicht-EU-Ländern anzuzeigen.

Die Meldepflicht gilt für alle Zahlungsmittel, darunter Banknoten, Schecks und Prepaid-Karten. Zwar ist keine vorherige Genehmigung erforderlich, doch kann die Nichtanmeldung zu Strafen und Beschlagnahmungen führen. Die Behörden betonen, dass die Regelung nicht die Höhe der mitgeführten Barmittel begrenzt – lediglich die Anzeigepflicht besteht.

Die beschlagnahmten Gelder verbleiben bis zum Abschluss weiterer Ermittlungen in Verwahrung. Den Männern drohen nun mögliche Bußgelder oder weitere rechtliche Konsequenzen wegen Verstößen gegen die Meldevorschriften. Die Zollbehörden überwachen weiterhin grenzüberschreitende Bargeldbewegungen, um Finanzkriminalität zu verhindern und gleichzeitig legale Transaktionen zu ermöglichen.

Quelle