Wintereinbruch ab 19. November: Diese Schnee- und Räumpflichten gelten jetzt

Admin User
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Fahrzeuge auf einer schneebedeckten Straße mit Häusern, Bäumen und Strommasten im Hintergrund, alles von Schnee bedeckt.

Wintereinbruch ab 19. November: Diese Schnee- und Räumpflichten gelten jetzt

Wintereinbruch ab 19. November 2025: Schnee in höheren Lagen – was Bürger jetzt beachten müssen

Mit dem bevorstehenden Winterwetter ab dem 19. November 2025 rechnet Deutschland mit Schneefällen in höheren Lagen. Angesichts sinkender Temperaturen erinnern Behörden und Fachleute die Bevölkerung an ihre Pflichten – und die Gefahren, die mit deren Vernachlässigung einhergehen.

Von Oktober bis April übernehmen die Kommunen die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Radwegen. Doch auch Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Gebäuden selbstständig und auf eigene Kosten von Schnee und Eis zu befreien. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert rechtliche Konsequenzen, falls Passanten durch unbehandelte Flächen stürzen.

Die anstehende Wintersaison bringt klare Verpflichtungen für Anwohner, Autofahrer und Immobilienbesitzer mit sich. Wer diese ignoriert, muss mit Bußgeldern, Haftungsansprüchen oder Problemen mit der Versicherung rechnen. Rechtzeitige Vorbereitung und umsichtiges Handeln helfen, Risiken bei frostigen Temperaturen zu vermeiden.