Verwaltungsgericht Düsseldorf verweigert konfessionslosem Schüler Religionsunterricht

Verwaltungsgericht Düsseldorf verweigert konfessionslosem Schüler Religionsunterricht
Ein Schüler aus Neuss, der keiner bestimmten Konfession angehörte, wurde das Recht verwehrt, am evangelischen Religionsunterricht in der zehnten Klasse teilzunehmen. Das Urteil erging vom Verwaltungsgericht Düsseldorf, der Name des zuständigen Richters ist jedoch nicht bekannt. Der Schüler hatte zuvor zwischen Philosophie und katholischem Religionsunterricht gewechselt. Das Gericht stellte jedoch klar, dass der Religionsunterricht in erster Linie für Schüler gedacht ist, die der jeweiligen Glaubensrichtung angehören. Die Entscheidung, ob konfessionslose Schüler an diesen Kursen teilnehmen dürfen, liegt in Nordrhein-Westfalen im Ermessen der Lehrkraft. Dem Schüler bleibt die Möglichkeit, gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung einzulegen. Die Suche nach der ursprünglichen Entscheidung aus dem Jahr 2025 zur Teilnahme konfessionsloser Schüler am Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen blieb bisher ergebnislos. Mit dem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts wurde klargestellt, dass konfessionslose Schüler keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht haben. Der Schüler aus Neuss kann zwar gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen, doch die endgültige Entscheidung über seine Teilnahme obliegt der Lehrkraft und dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

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