Self-ID-Gesetz in Essen: 281 Menschen nutzen neue Regelung für Geschlechtseintrag

Admin User
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Eine Frau hält ein Zertifikat, während mehrere Männer in Anzügen in der Nähe stehen.

Self-ID-Gesetz in Essen: 281 Menschen nutzen neue Regelung für Geschlechtseintrag

Seit dem 1. November 2024 ermöglicht das deutsche Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechtseintragung (SBGG), auch Self-ID-Gesetz genannt, Einwohner:innen, ihren rechtlichen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung zu ändern. Das Gesetz schafft die bisher erforderliche gerichtliche Genehmigung oder medizinische Gutachten ab. Allein in Essen haben bereits 281 Personen ihre Daten nach dem neuen Verfahren aktualisiert.

Der Prozess beginnt mit einer persönlichen, notariell beglaubigten Erklärung, die beim Standesamt eingereicht wird. Nach der Registrierung gilt eine dreimonatige Wartefrist, bevor die Änderung endgültig vollzogen werden kann. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Antragstellenden einen Termin beim Standesbeamten wahrnehmen, um ihre Erklärung bestätigen zu lassen.

Das Self-ID-Gesetz vereinfacht die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität, indem es bürokratische Hürden abgebaut. Bewohner:innen in Essen und bundesweit können ihre Eintragungen nun über ein unkompliziertes Verwaltungsverfahren anpassen. Die im Gesetz verankerte einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen soll eine Phase der Reflexion vor möglichen erneuten Anpassungen gewährleisten.