Selbstbestimmungsgesetz: Wie Missbrauchsfälle in Sachsen und Thüringen die Debatte entfachen

Selbstbestimmungsgesetz: Wie Missbrauchsfälle in Sachsen und Thüringen die Debatte entfachen
Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es Menschen seit 2024, ihr rechtliches Geschlecht unkompliziert zu ändern. Doch es mehren sich Bedenken wegen möglicher Missbräuche – insbesondere bei Minderjährigen.
Das Verfahren sieht vor, eine Erklärung drei Monate im Voraus einzureichen, wobei das neue Geschlecht und der gewünschte Vorname zu diesem Zeitpunkt noch nicht angegeben werden müssen. Seit der Vereinfachung des Gesetzes gibt es immer wieder Vorwürfe wegen Missbrauchs. Behörden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestätigten laut MDR bereits Fälle von potenziellem Fehlverhalten.
Die Familiengerichte in Deutschland sind dafür zuständig, solche Fälle zu überwachen und zu prüfen – vor allem, wenn Minderjährige betroffen sind. Sie können von Amts wegen oder auf Antrag der Beteiligten tätig werden. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden 2024 insgesamt 1.916 Änderungen des Geschlechtseintrags registriert, davon 858 von weiblich zu männlich und 645 von männlich zu weiblich.
Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich änderte nach Inkrafttreten des Gesetzes ihren Geschlechtseintrag – ein Fall, der Fragen nach möglichem Rechtsmissbrauch aufwirft.
Die Bundesregierung hat zugesagt, das Selbstbestimmungsgesetz bis Ende Juli nächsten Jahres zu überprüfen. Anschließend sollen intensive Reformdebatten folgen. Minderjährige ab 14 Jahren benötigen für eine Änderung die Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter, bei unter 14-Jährigen müssen die Sorgeberechtigten den Antrag stellen. Ziel der Prüfung ist es, die Integrität des Gesetzes zu wahren und den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten.

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