Schärfere Regeln für Elektroschrott: Warum alte Batterien jetzt gefährlicher sind als gedacht
Lotta WagnerSchärfere Regeln für Elektroschrott: Warum alte Batterien jetzt gefährlicher sind als gedacht
Neue Regeln für die Entsorgung von Elektroschrott in Deutschland in Kraft getreten
In ganz Deutschland gelten seit Kurzem verschärfte Vorschriften für das Recycling von Elektrogeräten. Die Änderungen basieren auf einer Aktualisierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), das die Sicherheit verbessern und die Entsorgungsmethoden vereinheitlichen soll. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Münster (awm) gehört zu den ersten Kommunen, die die neuen Maßnahmen umsetzen – und hat bereits Dutzende Sammelboxen für Kleingeräte entfernt.
Ab Januar 2026 müssen alle Annahmestellen für Elektroaltgeräte ein standardisiertes Schild tragen: „Rücknahme von Elektrogeräten“. Damit werden veraltete Hinweise ersetzt, um bundesweit für Klarheit zu sorgen. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund, dass unsachgemäß entsorgte Batterien und Akkus täglich etwa 30 Brände in Recyclinganlagen, Fahrzeugen und auf Mülldeponien auslösen.
Nach dem aktualisierten Gesetz sind Händler, die Batterien für Leicht-Elektrofahrzeuge wie E-Bikes oder E-Scooter verkaufen, nun verpflichtet, Altbatterien kostenlos zurückzunehmen – selbst ohne Neukauf. Bisher akzeptierten einige Geschäfte gebrauchte Batterien nur beim Kauf eines Ersatzprodukts. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Münster (awm) baut derzeit rund 50 Sammelcontainer für kleine Elektrogeräte (sogenannte E-Container) von den Recyclinghöfen ab. Die Umstellung dauert bis Mitte Februar an; Anwohner wurden aufgefordert, die Behälter ab sofort nicht mehr zu nutzen. Stattdessen müssen defekte Kleingeräte direkt an den dafür vorgesehenen Annahmetischen an das Personal übergeben werden.
Für größere Elektrogeräte bleiben die Regeln unverändert: Sie können weiterhin auf den Recyclinghöfen abgegeben werden, allerdings müssen Batterien, Akkus und Leuchtmittel vorher entfernt und separat an das Personal übergeben werden. Bei Geräten mit fest verbauten Batterien werden diese von den Mitarbeitern einzeln erfasst, bevor das Gerät in spezielle Behälter kommt.
Die novellierte Fassung des ElektroG verschärft auch die Pflichten des Handels. Geschäfte müssen Altgeräte nun zuverlässiger zurücknehmen und batteriebetriebene Abfälle vor der Entsorgung vorschriftsmäßig vorsortieren.
Ziel der Änderungen ist es, Brandrisiken zu minimieren und die Recyclingprozesse effizienter zu gestalten. Verbraucher sind nun angehalten, Kleingeräte nur noch an betreuten Annahmestellen abzugeben, statt sie in unbeaufsichtigten Containern zu entsorgen. Das einheitliche Symbol und die strengeren Vorgaben für den Handel sollen die Entsorgung sicherer und transparenter machen.