NRW führt erstes Anti-Diskriminierungsgesetz in Deutschland ein

NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Institutionen - NRW führt erstes Anti-Diskriminierungsgesetz in Deutschland ein
Nordrhein-Westfalen (NRW) wird voraussichtlich das erste deutsche Bundesland sein, das ein Antidiskriminierungsgesetz einführt. Derzeit wird ein Gesetzentwurf geprüft, der eine rechtliche Lücke beim Schutz vor Diskriminierung in öffentlichen Dienststellen schließen soll. Das bestehende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst nämlich keine öffentlichen Stellen. Der Entwurf mit dem Titel Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) enthält einen Katalog geschützter Merkmale, darunter antisemitische oder rassistische Klischees, Staatsangehörigkeit, ethnische Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Alter. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage setzt der Gesetzentwurf auf Abhilfemaßnahmen statt auf Entschädigungsansprüche und erleichtert die Beweispflicht für Betroffene, die lediglich Indizien für eine tatsächliche Benachteiligung vorlegen müssen. Mögliche Schadensersatzforderungen richten sich gegen das Land, nicht gegen einzelne Mitarbeiter:innen. NRW unterhält bereits 42 unabhängige Antidiskriminierungsberatungsstellen, die von Wohlfahrtsverbänden getragen werden und Betroffene unterstützen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird es allen Landesbehörden in NRW untersagen, Menschen aufgrund der genannten Merkmale zu benachteiligen. Der Entwurf wird derzeit von Verbänden geprüft und soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. Das geplante Gesetz soll Menschen stärken, die bei Bewerbungen oder Vorstellungsgesprächen in öffentlichen Dienststellen aufgrund persönlicher Merkmale ungerecht behandelt werden. Durch die Schließung dieser rechtlichen Lücke will das Land ein inklusiveres Umfeld für seine Bürger:innen schaffen.

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