NRW fordert flexiblere Regeln für schwimmende Solarparks auf Seen und Flüssen
Clara KrausNRW fordert flexiblere Regeln für schwimmende Solarparks auf Seen und Flüssen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Lockerung der Regeln für schwimmende Solarparks
Das Bundesland setzt sich für Änderungen im Bundeswasserrecht ein und kritisiert die aktuellen Vorschriften als zu streng. Die Behörden argumentieren, dass die bestehenden Beschränkungen das Wachstum der erneuerbaren Energien unnötig behindern – ohne nachweisbaren ökologischen Nutzen.
Nach dem geltenden Wasserhaushaltsgesetz dürfen schwimmende Solaranlagen maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken. Zudem ist ein 40 Meter breiter Pufferstreifen zum Ufer vorgeschrieben. Das Land bezeichnet diese Vorgaben als „pauschale Einschränkungen“, die nicht immer dem Schutz aquatischer Ökosysteme dienen.
Bereits im Januar hatte der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen dem Umweltminister des Landes, Oliver Krischer (Grüne), Vorschläge für eine Reform vorgelegt. Gefordert wird eine Anpassung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes, um „flexiblere Ausnahmen“ und höhere Bedeckungsgrenzen für bestimmte Gewässertypen zu ermöglichen.
Nordrhein-Westfalen treibt die Förderung schwimmender Photovoltaik bereits aktiv voran: Mitte Mai wurde ein Förderprogramm für Agri-Photovoltaik und schwimmende Solaranlagen wiederaufgelegt. Aktuell sind im Land sechs schwimmende PV-Kraftwerke in Betrieb, darunter eine 5,6-Megawatt-Anlage in Bislich – die größte ihrer Art in NRW.
Sollten die geplanten Änderungen bundesweit umgesetzt werden, könnten sie Hürden für Projektentwickler abbauen, ohne Umweltbelange zu vernachlässigen. Der Vorstoß des Landes ist Teil seiner Strategie, erneuerbare Energien durch gezielte Förderung und politische Anpassungen auszubauen.






