Neue Versicherungskennzeichen 2025: Warum E-Scooter und 45-km/h-Roller jetzt grüne Schilder brauchen

Admin User
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Ein Nahaufnahmebild eines Fahrzeugs mit seinem Nummernschild.

Neue Versicherungskennzeichen 2025: Warum E-Scooter und 45-km/h-Roller jetzt grüne Schilder brauchen

Ab dem 1. März 2025 gelten neue Vorschriften für Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern und Elektrokleinstfahrzeugen. Die bisherigen blauen Schilder verlieren ihre Gültigkeit – Fahrer müssen auf grüne umsteigen. Wer die Frist versäumt, riskiert Bußgelder, rechtliche Konsequenzen und haftet im Schadensfall in vollem Umfang.

Betroffen sind alle kleinen Elektrofahrzeuge, darunter E-Scooter, S-Pedelecs und bestimmte Elektromobile. Auch nicht zugelassene motorisierte Zweiräder mit bis zu 50 cm³ Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (in Einzelfällen 60 km/h) fallen unter die Regelung. Für diese Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben.

Ziel der Neuregelung ist es, sicherzustellen, dass alle Kleinfahrzeuge über einen gültigen Versicherungsschutz verfügen. Die Umsetzung wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin gesteuert. Fahrer sollten ihre Kennzeichen rechtzeitig vor dem Stichtag aktualisieren, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.