05 June 2026, 14:43

Neue EU-Ökodesign-Verordnung: Kreislaufwirtschaft wird zur Pflicht für Unternehmen

Chancen und Herausforderungen der Öko-Design-Verordnung

Neue EU-Ökodesign-Verordnung: Kreislaufwirtschaft wird zur Pflicht für Unternehmen

Am 18. Juli trat eine neue EU-Ökodesign-Verordnung in Kraft, die Unternehmen in Richtung einer stärkeren Kreislaufwirtschaft lenken soll. Die Vorschriften zielen darauf ab, Produkte langlebiger, ressourcenschonender und leichter reparier- oder recycelbar zu gestalten. Doch besonders für kleinere Betriebe bringen die strengeren Nachhaltigkeitsauflagen frische Herausforderungen mit sich.

Die Verordnung ist Teil des umfassenderen Europäischen Green Deals, der bis 2050 Klimaneutralität erreichen will. Zwar setzt sie hohe Maßstäbe zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, doch schafft sie gleichzeitig Hürden für Branchen wie die Kunststoffindustrie. Viele Unternehmen scheitern bereits an den Recyclingvorgaben, da hochwertige Rezyklate Mangelware sind.

Hier setzt das Projekt InCamS@BI an der Hochschule Bielefeld (HSBI) an: Es entwickelt nachhaltige Lösungen für Kunststoffe und berücksichtigt dabei von Anfang an die rechtlichen Anforderungen. Unter der Leitung der Wirtschaftsrechtsexpertin Kristin Maoro, des Beraters Micha Steiner sowie Prof. Dr. Christiane Nitschke analysiert das Team Gesetze wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Verpackungsgesetz und die Lieferkettenrichtlinie.

Dabei sind Unternehmen nicht ohnmächtig – sie können die künftigen Nachhaltigkeitsregeln über Branchendialoge, Wirtschaftsverbände und öffentliche Konsultationen mitgestalten. Nun obliegt es der Europäischen Kommission, konkrete Produktvorgaben im Rahmen der Verordnung festzulegen.

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Die Ökodesign-Verordnung markiert einen wichtigen Schritt in der EU-Nachhaltigkeitsstrategie, doch ihre Umsetzung wird nicht ohne Schwierigkeiten verlaufen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen müssen sich in einem immer dichter werdenden Geflecht aus Vorschriften zurechtfinden. Projekte wie InCamS@BI versuchen unterdessen, die Kluft zwischen gesetzlichen Anforderungen und praktischen Lösungen für die Wirtschaft zu überbrücken.

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