Marler Stadtverwaltung beschleunigt Beschaffung durch neues Vergaberecht ab 2026

Marler Stadtverwaltung beschleunigt Beschaffung durch neues Vergaberecht ab 2026
Neues Gesetz erleichtert Beschaffung für die Marler Stadtverwaltung
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Vergaberechts in Kraft. Die Stadt Marl will die neuen Möglichkeiten nutzen, um Beschaffungsvorgänge und damit Projekte zu beschleunigen. Künftig kann die Verwaltung Aufträge bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne das bisher erforderliche Vergabeverfahren vergeben. Die entsprechende Satzung wurde vom Rat in seiner zweiten Sitzung beschlossen.
Veröffentlicht am 15. Dezember 2025
Stichworte: Finanzen, Wirtschaft
Der Stadtrat von Marl hat in seiner jüngsten Sitzung mehrere wegweisende Beschlüsse gefasst, um Abläufe zu optimieren und die lokale Gemeinschaft zu stärken. Mit neuen Vergaberegeln, die 2026 in Kraft treten, wird Bürokratie bei kleineren Aufträgen abgebaut. Zudem wurden Mittel für die Jugendhilfe und ehrenamtliche Initiativen bewilligt, während ein Beirat für Inklusion neu aufgestellt wird.
Ab dem 1. Januar 2026 setzt Marl die vereinfachten Beschaffungsvorschriften nach § 75a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen um. Wie Technische Beigeordnete Andrea Baudek mitteilte, entfallen damit landesweite Wertgrenzen für die Auftragsvergabe. Künftig können Aufträge bis 25.000 Euro direkt – ohne Ausschreibungsverfahren – vergeben werden. Dies könnte die Anzahl der notwendigen Vergabeverfahren um bis zu 50 Prozent reduzieren.
Die neuen Regeln treten zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft und sollen die Vergabe kleinerer Aufträge deutlich beschleunigen. Zudem wurden Fördermittel für Jugenddienste und ehrenamtliche Vereine gesichert. Der neu eingesetzte Inklusionsbeirat nimmt unter der Leitung von Tanja Laerbusch seine Arbeit auf. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Effizienz der Verwaltung zu steigern und die Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger in Marl weiter auszubauen.

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