Leipziger Gericht stoppt fragwürdige Forderungen von 1N Telecom an Ex-Telekom-Kund:innen

Leipziger Gericht stoppt fragwürdige Forderungen von 1N Telecom an Ex-Telekom-Kund:innen
Landgericht Leipzig gibt Klägerin recht: Kein wirksamer Vertrag bei angeblichem Tarifwechsel mit 1N Telecom
Das Landgericht Leipzig hat zugunsten einer Beklagten entschieden und bestätigt, dass bei einem angeblichen Tarifwechsel mit dem Telekommunikationsanbieter 1N Telecom kein rechtlich bindender Vertrag zustande gekommen ist. Gleichzeitig sehen sich Verbraucher:innen mit Forderungen über hohe Beträge konfrontiert – ausgestellt von der neu gegründeten Essener Firma TPI Investment, die im Auftrag von 1N Telecom agiert.
1N Telecom steht seit Langem in der Kritik, Verbraucher:innen durch täuschende Praktiken zur Zahlung für Verbindungen gedrängt zu haben, die sie nie genutzt haben – obwohl sie ursprünglich Kund:innen der Deutschen Telekom waren. Zudem wurde das Unternehmen wiederholt vorgeworfen, unaufgeforderte Werbung und gefälschte Gewinnbenachrichtigungen massenhaft zu versenden. In einigen Fällen berichten Betroffene, dass ihre ursprünglichen Verträge ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung durch neue Verträge ersetzt wurden.
Nun fordert TPI Investment von den Geschädigten in Vergleichsangeboten Zahlungen in Höhe von 200 Euro – bei Nichtzahlung drohen höhere Forderungen. Verbraucherschützer:innen verurteilen diese Praxis als dreist und inakzeptabel; in vielen Fällen fehle ihr jede rechtliche Grundlage. Die Entscheidung des Landgerichts Leipzig bestätigt diese Einschätzung: Demnach kam bei dem Tarifwechsel kein wirksamer Vertrag zustande. Zudem urteilte das Gericht, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 1N Telecom unwirksam sind, wenn sie in Papierform lediglich über einen Internetlink zugänglich gemacht werden – eine Rechtsprechung, die sich auf den Bundesgerichtshof (BGH) stützt.
Verbraucher:innen wird geraten, Forderungen von TPI Investment oder 1N Telecom kritisch zu prüfen – insbesondere, wenn sie ursprünglich bei der Deutschen Telekom Kund:innen waren. Betroffene sollten im Zweifel rechtlichen Rat einholen. Das Urteil des Landgerichts Leipzig macht deutlich: Verbraucherrechte sind zu schützen, und Unternehmen müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten.

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