Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – jahrelang unberechtigte Gehaltszuschläge kassiert
Lotta WagnerLehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – jahrelang unberechtigte Gehaltszuschläge kassiert
Eine Lehrerin in Nordrhein-Westfalen ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungen bezogen hatte. Die Zahlungen liefen noch lange weiter, obwohl sie ihre vorübergehende Führungsposition bereits aufgegeben hatte. Nun hat ein Gericht über den Fall entschieden und sowohl eine Strafe als auch die vollständige Rückerstattung angeordnet.
Die Lehrerin hatte 2018 für kurze Zeit kommissarisch die Schulleitung übernommen. Obwohl sie das Amt nach wenigen Monaten wieder abgab, erhielt sie weiterhin monatlich 504 Euro Zuschlag. Diese unrechtmäßigen Zahlungen setzten sich bis April 2023 fort.
Das Amtsgericht Düsseldorf sprach sie der Unterlassungsbetrugs schuldig. Sie wurde zu einer Geldstrafe von über 11.000 Euro verurteilt und muss zudem rund 31.300 Euro zurückzahlen. Wie lange die Ermittlungen dauerten und ob es bei anderen Mitarbeitenden zu ähnlichen Gehaltsfehlern kam, gab das Gericht nicht bekannt.
Mit dem Urteil ist der Fall abgeschlossen – die Lehrerin muss die gesamten überzahlten Beträge zurückerstatten. Die Höhe der Strafe unterstreicht die Schwere der langjährigen unberechtigten Zahlungen. Ob es systematische Kontrollen oder eine umfassende Überprüfung der Gehaltsabrechnungen gab, wurde nicht mitgeteilt.






