Krankenhausgewalt: Können Bodycams helfen, medizinisches Personal zu schützen?

Krankenhausgewalt: Können Bodycams helfen, medizinisches Personal zu schützen?
Gewalt in Krankenhäusern: Können Bodycams das Pflegepersonal schützen?
Zunehmende Angriffe auf Krankenhausmitarbeiter: NRW-Kliniken testen Bodycams als Schutzmaßnahme. Was sie bringen – und wo die Grenzen liegen.
- Dezember 2025, 18:36 Uhr
Ein brutaler Angriff im Essener Elisabeth-Krankenhaus im September 2024 verletzte mindestens sechs Mitarbeiter. Der Vorfall hat die Debatte über die wachsende Aggression in medizinischen Einrichtungen Nordrhein-Westfalens (NRW) neu entfacht. Kliniken in der Region prüfen nun neue Schutzmaßnahmen – darunter den Einsatz von Körperkameras.
Allein zwischen 2017 und 2024 stiegen gewalttätige Vorfälle in NRW-Krankenhäusern um über 34 Prozent an. Besonders stark war der Anstieg in den Jahren 2022 und 2023, wobei lange Wartezeiten, Alkoholisierung oder psychische Belastungen von Patienten häufig als Auslöser für aggressive Handlungen fungierten. Im Dortmunder Klinikum tragen Mitarbeiter bereits keine Namensschilder mehr, nachdem es Drohungen von Patienten oder Angehörigen gab.
Das Dortmunder Klinikum plant nun, ab 2026 Bodycams für das Personal einzuführen. Die Geräte sollen nur in kritischen Situationen aktiviert werden, wobei Betroffene vor der Aufnahme informiert werden. Dr. med. Andreas Gather, der ärztliche Direktor des Krankenhauses, betont, dass die Kameras lediglich ein Baustein eines umfassenderen Sicherheitskonzepts seien und keine Einzellösung darstellten. Doch die Umsetzung ist nicht unumstritten: Datenschutzbestimmungen und der Schutz der Patientendaten erschweren die Einführung, während Kritiker befürchten, dass die Kameras Konflikte eher verschärfen als deeskalieren könnten. Die Diskussion über den Spagat zwischen Sicherheit und ethisch-rechtlichen Bedenken hält an.
Der Vorfall in Essen unterstreicht die wachsenden Risiken, denen Krankenhausmitarbeiter in NRW ausgesetzt sind. Der Bodycam-Testlauf in Dortmund soll Abhilfe schaffen – doch praktische und rechtliche Hürden bleiben bestehen. Vorerst wird es darauf ankommen, Schutzmaßnahmen für das Personal so zu gestalten, dass sie sowohl Sicherheitsbedürfnisse als auch Patientenrechte und Privatsphäre in Einklang bringen.

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