Kölner Regierungspräsident fordert Vorrang für Hochwasserschutz wie bei Windkraftanlagen

Kölner Regierungspräsident fordert Vorrang für Hochwasserschutz wie bei Windkraftanlagen
Der Kölner Regierungspräsident Thomas Wilk hat vorgeschlagen, Hochwasserschutzprojekten rechtlichen Vorrang einzuräumen – ähnlich wie bei der Genehmigung von Windkraftanlagen. Dieser Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Rechtsstreitigkeiten um Hochwasserschutzmaßnahmen in der Stadt, über die das Verwaltungsgericht Köln am 16. September 2022 entschieden hat.
Mehrere Urteile (Aktenzeichen 16 K 125/22, 16 K 127/22, 16 K 406/22, 16 K 412/22, 16 K 499/22, 16 K 505/22) betreffen betroffene Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die gegen Entscheidungen des Landes Nordrhein-Westfalen geklagt hatten. Wilks Initiative zielt darauf ab, diese dringend notwendigen Vorhaben zu beschleunigen – inspiriert von den erprobten Verfahren im Ausbau der erneuerbaren Energien.
Bisher profitieren Windräder von vereinfachten Genehmigungsverfahren, die eine zügige Umsetzung ermöglichen. Wilk ist überzeugt, dass ein ähnliches Vorgehen auch dem Hochwasserschutz zugutekäme – angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Kölner Bevölkerung und Infrastruktur vor künftigen Überflutungen zu schützen.
Mit seinem Vorschlag will Wilk Hochwasserschutzprojekte rechtlich priorisieren, orientiert am bewährten Modell der Windkraft-Freigaben. Dies könnte die Umsetzung lebenswichtiger Schutzmaßnahmen beschleunigen und Köln besser auf mögliche Flutgefahren in der Zukunft vorbereiten.

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