Jäger im Kreis Herford müssen mit längeren Wartezeiten für Jagdscheine rechnen

Admin User
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Ein helles Reh steht auf einem Pfad mit dunklem Hintergrund.

Jäger im Kreis Herford müssen mit längeren Wartezeiten für Jagdscheine rechnen

Jäger im Kreis Herford müssen künftig länger auf die Genehmigung ihrer Waffen- und Jagdscheine warten – Grund sind verschärfte Überprüfungen der Zuverlässigkeit. Die Änderungen traten am 1. Januar 2023 in Kraft und basieren auf aktualisierten Bundesgesetzen zu Waffen- und Jagdrecht. Aktuell besitzen rund 2.400 Jäger im Kreis Herford einen gültigen Jagdschein, doch Neuanträge und Verlängerungen dauern nun deutlich länger.

Die Verzögerungen gehen auf ein Bundesgesetz zurück, das am 31. Oktober 2024 verabschiedet wurde und die Anforderungen an die Zuverlässigkeitsprüfung verschärft. Lokale Polizeibehörden und das Zollkriminalamt müssen nun jeden Antragsteller eingehend prüfen. Wer in den letzten zehn Jahren aus einem anderen Bundesland nach Nordrhein-Westfalen gezogen ist, dessen frühere Meldebehörden werden zusätzlich kontaktiert.

Anträge werden online über das Serviceportal des Kreises Herford unter dem Menüpunkt „Öffentliche Ordnung und Einbürgerung“ eingereicht. Die Jagdbehörde rät Jägerinnen und Jägern, sich frühzeitig zu bewerben, da die Verlängerungsfrist für den Stichtag 31. März 2026 bereits am 1. Dezember 2025 beginnt. Jährlich werden bis zu 500 Jagdscheine neu ausgestellt oder verlängert.

Ein Vorabnachweis über die Jagd-Haftpflichtversicherung ist nicht mehr erforderlich, muss aber vor der endgültigen Genehmigung vorgelegt werden. Die Behörde bittet zudem darum, von Statusanfragen abzusehen – die Antragsteller erhalten einen Anruf, sobald der Schein ausgestellt ist.

Die längeren Bearbeitungszeiten spiegeln die strengeren bundesweiten Vorgaben wider. Jäger im Kreis Herford sollten insbesondere für die anstehenden Verlängerungen 2026 rechtzeitig planen. Die neuen Prüfungen sollen zwar die Zuverlässigkeit der Scheininhaber erhöhen, verlängern aber den bürokratischen Aufwand deutlich.