Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Regeln ab 2026 mit Ausnahmen für Assistenzhunde

Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Regeln ab 2026 mit Ausnahmen für Assistenzhunde
Der Stadtrat von Hürth hat nach monatelanger Prüfung eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet. Die überarbeiteten Regelungen, die am 25. November 2025 beschlossen wurden, treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Bürgermeister Dirk Breuer leitete den Prozess und ersetzte damit Vorschriften, die seit dem Jahr 2000 unverändert galten.
Das bisherige System der Hundesteuer, das über zwei Jahrzehnte lang nicht angepasst worden war, wurde vollständig überarbeitet. Zu den wichtigsten Änderungen gehört eine präzisere Definition von gemeinsamen Haushalten, um Missbrauch bei Befreiungen für mehrere Hunde zu verhindern. Zudem führte der Rat eine neue Ausnahme für Assistenzhunde ein, die nun von der Steuer befreit sind.
Die novellierte Satzung orientiert sich am Hundegesetz von Nordrhein-Westfalen, insbesondere bei als gefährlich eingestuften Rassen. Besitzer solcher Hunde zahlen weiterhin höhere Gebühren, wobei die Abgaben für einen zweiten oder dritten gefährlichen Hund leicht angepasst wurden, um eine einheitliche Praxis zu gewährleisten. Die Steuersätze liegen insgesamt im Durchschnitt des Rhein-Erft-Kreises und bleiben damit unter den höchsten Sätzen vergleichbarer Städte.
Eine moderate Erhöhung der allgemeinen Hundesteuersätze wurde beschlossen. Die Änderungen zielen darauf ab, Fairness und praktische Durchsetzbarkeit in Einklang zu bringen und spiegeln dabei aktuelle Entwicklungen in der kommunalen und landesweiten Gesetzgebung wider.
Die neuen Regelungen gelten ab Beginn des Jahres 2026. Assistenzhunde sind nun steuerbefreit, während für gefährliche Rassen weiterhin höhere Abgaben fällig werden. Mit dem Beschluss passt Hürth seine Vorschriften an die übergeordneten regionalen Standards an.

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