„Handyzonen“ an Schulen: Pädagogischer Kompromiss oder überflüssige Regel?

„Handyzonen“ an Schulen: Pädagogischer Kompromiss oder überflüssige Regel?
Bildungsexpert:innen und Verantwortliche aus Hamburg und Niedersachsen haben gemeinsam mit den Schulbehörden Leitlinien für die Nutzung von Handys an Schulen entwickelt. Vorgeschlagen wird die Einrichtung spezieller "Handyzonen", ähnlich den früheren Raucherbereichen. Die Empfehlungen zielen darauf ab, digitale Nutzung und Lernprozesse in Einklang zu bringen.
Die neuen Richtlinien sehen vor, dass Sieben- bis Achtjährige während der Schulzeit maximal 30 Minuten Bildschirmzeit nutzen sollten, Neun- bis Zehnjährige höchstens 45 Minuten. Die Schulbehörde plant jedoch nicht, diese Vorgaben strikt durchzusetzen – die Rolle der Schule wird vielmehr als pädagogisch denn als kontrollierend verstanden.
In Nordrhein-Westfalen ist das Rauchen an Schulen bereits vollständig verboten, auch für erwachsene Berufsschüler:innen. Die Bildungsministerin hat nun vorgeschlagen, diesen Ansatz auf Handys auszuweiten und "Handyzonen" für Pausen und die Zeit nach dem Unterricht einzurichten. Dieser Vorschlag stößt jedoch bei Nutzer:innen auf Skepsis und Kritik.
Die neuen Leitlinien sollen einen Ausgleich zwischen digitaler Nutzung und schulischem Lernen schaffen. Zwar werden Zeitlimits für die Bildschirmnutzung empfohlen, eine strenge Überwachung durch die Schulen ist jedoch nicht vorgesehen. Die Idee der "Handyzonen" bleibt umstritten – die Reaktionen darauf fallen gemischt aus.

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