Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben? Jetzt drohen Schätzungen der Finanzämter
Lotta WagnerGrundsteuererklärung noch nicht abgegeben? Jetzt drohen Schätzungen der Finanzämter
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen ist bereits seit über einem Jahr abgelaufen, doch viele Eigentümer haben ihre Unterlagen noch immer nicht eingereicht. Die Finanzämter erinnern seit Ende Februar daran, dass diese Erklärungen entscheidend für die Festlegung der neuen Bewertungsmaßstäbe sind.
Ursprünglich endete die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen am 31. Januar 2023. Dennoch können Eigentümer ihre Formulare weiterhin einreichen, da verspätete Abgaben weiterhin akzeptiert werden. Die Finanzämter haben wiederholt an diejenigen appelliert, die ihrer Pflicht noch nicht nachgekommen sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, schätzen die Behörden die Bemessungsgrundlage selbst. Bis Ende 2024 wird die Grundsteuer weiterhin nach dem alten Rechtsrahmen berechnet und erhoben. Die neuen Grundsteuerwerte treten, sobald sie feststehen, ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Daniel Wieneke, der Kämmerer der Stadt Solingen, hat Eigentümer dringend aufgefordert, ihre Erklärungen zeitnah einzureichen. Diese Meldungen haben direkte Auswirkungen auf die kommunalen Leistungen, da die Einnahmen aus der Grundsteuer Schulen, Schwimmbäder und Theater finanzieren.
Eine verspätete Abgabe ist zwar noch möglich, doch Verzögerungen können zu Schätzungen durch die Behörden führen. Die neuen Sätze werden ab 2025 die lokale Finanzierung prägen. Eigentümern wird geraten, aktiv zu werden, um mögliche Abweichungen bei der Steuerberechnung zu vermeiden.
