Grundsteuer-Modell in Mönchengladbach kippt – Gericht stoppt Differenzierung zwischen Gewerbe und Wohnen

Grundsteuer-Modell in Mönchengladbach kippt – Gericht stoppt Differenzierung zwischen Gewerbe und Wohnen
Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer in Regensburg
Teaser: Trotz ausdrücklicher Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat von Mönchengladbach – Dortmund unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung nun für rechtswidrig erklärt. Für Mönchengladbach hat das zwar zunächst keine direkten Folgen – doch das gesamte Modell steht nun auf dem Prüfstand.
12. Dezember 2025, 10:51 Uhr
Die Zukunft des Grundsteuersystems in Mönchengladbach ist ungewiss, nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen differenzierte Sätze für gewerbliche und private Grundstücke für unzulässig erklärt hat. Zwar zwingt das Urteil die Stadt nicht zu sofortigen Änderungen, doch es veranlasst eine umfassende Überprüfung des aktuellen Modells – das Stadtkämmerer Thore Eggert von Anfang an als riskant eingestuft hatte.
Der Stadtrat hatte separate Bewertungsmaßstäbe beschlossen, doch das Gelsenkirchener Gericht urteilte, dass höhere Abgaben für Gewerbeflächen gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Zwar muss Mönchengladbach vorerst nicht handeln, doch die Verwaltung prüft bereits die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Das Gericht wies die Argumentation zurück, wonach höhere Gewerbesteuersätze allein mit fiskalischen Gründen zu rechtfertigen seien. In seiner Begründung hieß es, eine solche Ungleichbehandlung verletze den Gleichheitsgrundsatz im Steuerrecht. Zwar betrifft das Urteil Mönchengladbach noch nicht direkt, es deutet jedoch an, wie höhere Instanzen in ähnlichen Fällen entscheiden könnten.
Mönchengladbach hatte die getrennten Sätze 2023 eingeführt, doch Eggert hatte damals gewarnt, dass das Modell rechtlichen Prüfungen möglicherweise nicht standhalten würde. Da die Stadt seit der Reform 1,3 Millionen Euro weniger einnimmt, wird nun eine Rückkehr zu einem einheitlichen Satz von etwa 653 Punkten erwogen. Diese Anpassung würde die Gesamteinnahmen stabil halten und sicherstellen, dass weder Unternehmen noch Privatpersonen zusätzlich belastet werden.
Falls die Stadt zu einheitlichen Sätzen zurückkehren muss, müsste der Rat neue Bewertungsgrundlagen beschließen. Die Verwaltung stünde dann vor der Aufgabe, alle 45.000 Steuerbescheide neu zu erstellen – ein erheblicher logistischer Aufwand. Eggert wird die möglichen Folgen am Donnerstag im Finanzausschuss erläutern, nachdem er am Dienstag den Haushaltsentwurf im Rat vorgestellt hat.
Gegen das Gelsenkirchener Urteil sind noch Rechtsmittel möglich, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch hat die rechtliche Unsicherheit das Grundsteuersystem in Mönchengladbach ins Wanken gebracht. Die Verwaltung bereitet sich auf mögliche Änderungen vor.
Die Stadt hat sich noch nicht endgültig auf eine Linie für die Zukunft des Steuermodells festgelegt. Eine Rückkehr zu einheitlichen Sätzen zielte darauf ab, die Einnahmen zu sichern, ohne die Steuerlast insgesamt zu erhöhen. Die endgültige Entscheidung hängt von weiteren rechtlichen Entwicklungen und der Reaktion des Rates in den kommenden Wochen ab.

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