Gericht stoppt Klage: Windpark siegt über Drachensegler-Verein in NRW
Lotta WagnerDrachenflieger-Gleiter scheitern mit Notantrag gegen neue Windräder - Gericht stoppt Klage: Windpark siegt über Drachensegler-Verein in NRW
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen juristischen Kampf gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks verloren. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab und urteilte, dass die Windkraftanlagen keine existenzbedrohende Gefahr für den Vereinsbetrieb darstellen. Der Club mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr hatte argumentiert, dass das Projekt seine Aktivitäten massiv beeinträchtigen würde.
Der Verein, der eines der aktivsten Fluggelände der Region betreibt, wollte den Bau des Windparks stoppen. Er behauptete, die Anlagen würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringen. Bereits jetzt müssen Flüge bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h ausgesetzt werden – eine Vorsichtsmaßnahme, die laut Verein bei Realisierung des Windparks noch häufiger notwendig würde.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Flüge bei Windstärken unter 20 km/h sicher möglich bleiben. Zudem wies es Bedenken wegen verstärkter Turbulenzen zurück, da der Verein keine ausreichenden Beweise für seine Behauptungen vorgelegt habe. Die Richter verwiesen darauf, dass der Standort des Windparks im Rahmen des Regionalplans genehmigt worden sei und als geeignetes Gebiet für Windenergie ausgewiesen wurde.
Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden war. Dadurch seien seine Einwände vor der endgültigen Entscheidung berücksichtigt worden.
Mit der Abweisung der einstweiligen Verfügung kann der Windpark nun wie geplant gebaut werden. Der Verein muss sich an die neuen Bedingungen anpassen, auch wenn Flüge bei starkem Wind weiterhin Einschränkungen unterliegen könnten. Das Urteil bestätigt, dass das Projekt den regionalen Planungsvorschriften entspricht und keine unzumutbaren Risiken für den Flugbetrieb darstellt.






