Gericht stoppt Eurowings: CO₂-Werbung war trügerische Klimaschutz-Illusion

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Richterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichswerbung irreführend - Gericht stoppt Eurowings: CO₂-Werbung war trügerische Klimaschutz-Illusion

Teaser: Urteil: Eurowings-Werbung für CO₂-Kompensation irreführend

Vorspann: Urteil: Eurowings-Werbung für CO₂-Kompensation irreführend

Ein deutsches Gericht hat Eurowings wegen irreführender Angaben in seinem CO₂-Kompensationsprogramm verurteilt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte fest, dass die Werbung der Fluggesellschaft bei Verbrauchern den falschen Eindruck erweckte, Flugemissionen könnten vollständig ausgeglichen werden. Die Entscheidung folgt auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv).

Der Fall begann, als der vzbv gegen Eurowings klagte und argumentierte, die Werbung suggeriere, Flüge könnten durch Zahlungen der Kunden klimaneutral gestaltet werden. Das Landgericht Köln hatte die Klage zunächst abgewiesen, doch das Düsseldorfer Gericht hob Teile dieses Urteils in der Berufung auf.

Das Gericht urteilte, dass die Werbung von Eurowings Verbraucher in die Irre führe, indem sie den Eindruck erwecke, alle klimaschädlichen Emissionen – und nicht nur CO₂ – würden vollständig kompensiert. Der Fluggesellschaft wurde untersagt, zu behaupten, Flüge könnten durch Kundenbeiträge zu Klimaprojekten oder alternativen Kraftstoffen neutralisiert, reduziert oder ausgeglichen werden.

Als Reaktion darauf verpflichteten sich Eurowings und 20 weitere europäische Airlines Anfang November 2025, künftig auf ähnliche irreführende Aussagen zu verzichten. Sie sagten zu, vage „grüne“ Formulierungen zu vermeiden und Begriffe wie „nachhaltiger Flugkraftstoff“ präzise zu definieren. Diese Zusage steht im Einklang mit einer bevorstehenden EU-Verordnung, die ab September 2026 täuschende Angaben zur Kompensation von Treibhausgasen verbietet.

Eurowings könnte das Urteil noch vor dem Bundesgerichtshof anfechten. Unabhängig davon wäre die umstrittene Werbung jedoch bereits durch die neuen EU-Regeln gegen Greenwashing verboten.

Das Urteil zwingt Eurowings, seine Vermarktung des CO₂-Kompensationsprogramms zu überarbeiten. Die Airline muss nun sicherstellen, dass ihre Nachhaltigkeitsaussagen klarer formuliert sind und den strengeren EU-Vorgaben entsprechen. Die Entscheidung setzt zudem einen Präzedenzfall dafür, wie andere Airlines Umweltinitiativen bewerben dürfen.