Gericht lockert Verbote für israelkritische Parolen – aber nicht alle Sprüche sind erlaubt

Gericht lockert Verbote für israelkritische Parolen – aber nicht alle Sprüche sind erlaubt
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass nicht alle israelkritischen Parolen bei öffentlichen Versammlungen pauschal verboten werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verkündete am Freitag sein Urteil und präzisierte, unter welchen Bedingungen Äußerungen zum israelisch-palästinensischen Konflikt unter die Meinungsfreiheit fallen. Einige Sprüche bleiben jedoch weiterhin untersagt, sofern sie Verbindungen zu Extremismus oder Aufrufen zur Gewalt aufweisen.
Die Richter hoben ein generelles Verbot des Spruchs "Es gibt nur einen Staat – Palästina 48" auf, da keine direkte Verbindung zur Ideologie der Hamas nachgewiesen werden konnte. Zudem urteilten sie, dass Aufrufe zu friedlichem Wandel und kritische Debatten über die Gründung Israels vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind. Gleichzeitig bestätigten die Richter jedoch das Verbot von "Yallah, yallah, Intifada", da dieser Ruf angesichts des anhaltenden Gaza-Konflikts als Aufstachelung gewertet werden könne.
Das Urteil schafft klarere Grenzen für die Protestkultur, lässt aber auch Spielraum für Interpretationen. Bestimmte Parolen wie "Vom Fluss bis zum Meer" bleiben weitgehend verboten, während andere nun im Einzelfall geprüft werden müssen. Die Behörden werden weiterhin den Kontext und mögliche extremistische Bezüge berücksichtigen, wenn sie Einschränkungen durchsetzen.

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