Gericht korrigiert Finanzamt: Garten ist kein Bauland – Steuerzahler gewinnen

Gericht korrigiert Finanzamt: Garten ist kein Bauland – Steuerzahler gewinnen
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten ist: Gericht widerspricht Finanzamt
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Eine Gruppe von Hausbesitzern in Prackenbach hat einen Rechtsstreit gegen das Finanzamt über die Bewertung ihres Grundstücks gewonnen. Im Mittelpunkt des Streits stand ein 1.020 Quadratmeter großes Grundstück, das die Behörde fälschlicherweise als baureif und nicht als landwirtschaftliche Fläche eingestuft hatte. Das Finanzgericht gab den Hausbesitzern recht und erklärte die ursprüngliche Bewertung für rechtswidrig.
Der Konflikt begann, als das Finanzamt einen Grundsteuerbescheid für das Grundstück erließ. Die Beamten stuften das Gelände als baureifes Land ein und legten einen Standardwert von 90 Euro pro Quadratmeter zugrunde. Die Hausbesitzer widersprachen dieser Einstufung und bestanden darauf, dass das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche mit einem deutlich niedrigeren Satz bewertet werden müsse.
Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht, dass das Land mit 5,50 Euro pro Quadratmeter – und nicht mit 90 Euro – zu bewerten ist. Das Finanzamt muss nun einen korrigierten Bescheid erlassen, wodurch sich die Steuerlast der Hausbesitzer verringert. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für die künftige Bewertung ähnlicher Grundstücke.

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