Gericht gibt grünes Licht für umstrittenen Windpark im Hochsauerlandkreis
Lotta WagnerParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht gibt grünes Licht für umstrittenen Windpark im Hochsauerlandkreis
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für das Projekt. Die Anlage ist Teil eines größeren Ausbaus eines Windparks, der auf Widerstand lokaler Luftsportgruppen stößt.
Der Verein hatte argumentiert, die Windkraftanlage werde den Flugbetrieb erheblich einschränken und Sicherheitsrisiken schaffen. Von ihrem seit 1998 genutzten Startplatz heben jährlich rund tausend Piloten ab – einer der frequentiertesten Standorte der Region. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass das Projekt die Zukunft des Vereins gefährde.
Das OVG räumte zwar gewisse operationelle Einschränkungen ein, verwies aber darauf, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weiterhin möglich seien. Zudem urteilten die Richter, der Verein sei ordnungsgemäß in das Planungsverfahren einbezogen worden. Die Anlage wird etwa 550 Meter vom Startgebiet entfernt stehen.
Diese Entscheidung folgt auf die Genehmigung für zwei zusätzliche Windräder in Sundern, die zum Trianel Windpark Sundern gehören. Der Bau dieser Anlagen beginnt am 23. April 2025, die Fertigstellung ist bis Ende 2026 geplant. Damit erweitert sich der Park um zwei weitere Turbinen zu den bereits genehmigten zwölf Anlagen in der Region.
Das Urteil ebnet den Weg für die Umsetzung des Windparks. Der Verein muss sich nun an die neuen Auflagen anpassen, kann bei schwachem Wind jedoch weiterhin starten. Das Projekt bleibt auf Kurs für die Fertigstellung bis Ende 2026.






