06 May 2026, 14:33

Festnahme am Recklinghäuser Hauptbahnhof: Mann mit verbotenem Messer und Haftbefehl überführt

Drei Polizeibeamte vor einem Gebäude mit einem Mann, der ein Papier hält, flankiert von Säulen, mit Fahrzeugen, Menschen, Bäumen, Gebäuden und Himmel im Hintergrund.

Festnahme am Recklinghäuser Hauptbahnhof: Mann mit verbotenem Messer und Haftbefehl überführt

Bundespolizisten haben am Recklinghäuser Hauptbahnhof einen 33-jährigen Mann vorläufig festgenommen, nachdem sie bei ihm ein verbotenes Messer entdeckt hatten. Der Vorfall ereignete sich während einer routinemäßigen Personenkontrolle kurz vor Mittag am 31. Januar. Später stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen einer noch nicht angetretenen Gefängnisstrafe vorlag.

Der Deutsche aus Gladbeck war den Beamten bei einer Streife gegen 11:45 Uhr aufgefallen. Als sie ihn zur Identitätsfeststellung ansprachen, durchsuchten sie ihn und fanden ein verbotenes Butterflymesser in seinem Besitz.

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Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen ihn ein aktiver Haftbefehl des Essener Staatsanwaltschaft vorlag. Dieser ging auf ein Urteil des Amtsgerichts Gladbeck vom Juni 2023 zurück, in dem der Mann zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden war. Die Vorwürfe umfassten Beleidigung, Fahren ohne Führerschein, Körperverletzung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Einbruchdiebstahl sowie Verstöße gegen die Pflichtversicherungsgesetze. Trotz des Urteils hatte er die Strafe bisher nicht angetreten.

Nach dem Fund des Messers wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das deutsche Waffengesetz eingeleitet. Die Polizei nahm den Mann in Gewahrsam und überstellte ihn später in eine Justizvollzugsanstalt, um die Haftstrafe anzutreten.

Dem Mann drohen nun zusätzliche rechtliche Konsequenzen wegen des Tragens der verbotenen Waffe. Durch die Festnahme ist sichergestellt, dass er die im vergangenen Jahr verhängte 18-monatige Haftstrafe verbüßt. Weitere Details zum laufenden Verfahren wegen des Waffenverstoßes wurden von den Behörden nicht bekannt gegeben.

Quelle