Ex-OB Westphal kassiert über 200.000 Euro im Jahr als RWE-Aufsichtsrat

Ex-OB Westphal kassiert über 200.000 Euro im Jahr als RWE-Aufsichtsrat
Dortmunds Ex-Oberbürgermeister erhält voraussichtlich über 200.000 Euro als RWE-Aufsichtsrat
Nach seiner Wahlpleite landet Dortmunds früherer Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) weich: als Aufsichtsratsmitglied bei RWE.
- Dezember 2025, 14:21 Uhr
Thomas Westphal, der ehemalige Oberbürgermeister Dortmunds, hat nach seiner gescheiterten Wiederwahl einen neuen Posten im Aufsichtsrat des Energiekonzerns RWE angenommen. Der Wechsel erfolgt nach seinem Ausscheiden aus dem Amt im November 2025, als er in der Stichwahl gegen Alexander Kalouti unterlag. Seine Berufung in den Aufsichtsrat des Energieunternehmens wirft Fragen zu seinen Einkünften und künftigen Verpflichtungen auf.
Westphal war bereits während seiner Amtszeit als Oberbürgermeister in den RWE-Aufsichtsrat gewählt worden, wo er die Interessen der Stadt Dortmund vertrat. Damals musste er seine Aufsichtsratsvergütung an die Stadt abführen. Nun, ohne amtliche Pflichten, darf er die volle Summe behalten – 120.000 Euro jährlich für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat sowie zusätzliche 75.000 Euro für seine Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss.
Hinzu kommen 1.000 Euro pro Sitzungstag, sodass sich sein jährliches Einkommen aus der RWE-Tätigkeit auf über 200.000 Euro beläuft. Trotz seines Amtsverlusts plant Westphal, bis mindestens April 2027 im Aufsichtsrat zu bleiben. Seine neue Position fällt in eine Zeit, in der Dortmund über seinen kommunalen Versorger mit 25 Millionen Aktien größter öffentlicher Anteilseigner von RWE bleibt.
Seit Mai 2024 hat Westphal keine weiteren Unternehmensposten inne. Seine politische Laufbahn endete nach der Stichwahl im Oktober 2025, die Kalouti für sich entschied.
Ohne weitere kommunale Verpflichtungen konzentriert sich Westphal nun auf seine unternehmerische Rolle. Im Gegensatz zu seiner Zeit als Oberbürgermeister fließen seine Einkünfte aus der RWE-Tätigkeit nun direkt an ihn. Der Fall verdeutlicht den finanziellen Wandel, den ehemalige Amtsträger beim Wechsel in die Privatwirtschaft vollziehen.

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