EU verschiebt Genehmigung von Deutschlands 'Solar Package I'; Gericht ermöglicht mehrere Angebote pro Standort

EU verschiebt Genehmigung von Deutschlands 'Solar Package I'; Gericht ermöglicht mehrere Angebote pro Standort
Die EU-Kommission hat Deutschlands "Solarpaket I" noch nicht genehmigt, was zu Verzögerungen bei der staatlichen Förderung führt. Gleichzeitig hat ein Gerichtsurteil die Regeln für Solarausschreibungen verändert: Bietende dürfen nun mehrere Angebote für einen Rewe-Standort einreichen – vorausgesetzt, sie weisen eine ernsthafte Umsetzungsabsicht nach. Bisher wurden Bieter ausgeschlossen, wenn sie für einen Standort mehrere Angebote mit einer Gesamtleistung von über 20 Megawatt (MW) abgaben. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass diese Ausschlusspraxis rechtswidrig ist. Nun können Bieter mehrere Gebote für Freiflächen-Solarprojekte an einem Rewe-Standort anreichen, müssen aber nachweisen, dass sie die Projekte tatsächlich umsetzen wollen und keine Scheinangebote abgeben. Nach den aktuellen Ausschreibungsregeln bleibt die Obergrenze für freistehende Photovoltaik(PV)-Anlagen bei 20 MW pro Angebot – nicht pro Rewe-Standort. Bieter tragen das Risiko, die zugeschlagenen Verträge zu erfüllen, einschließlich des möglichen Verlusts von Sicherheitsleistungen, falls sie die Projekte aufgrund von Kapazitätsüberschreitungen bei der Inbetriebnahme nicht umsetzen können. Die Genehmigung der EU-Kommission für das "Solarpaket I" steht weiterhin aus, was weitere Verzögerungen bei der staatlichen Förderung nach sich ziehen könnte. Das aktuelle Urteil eröffnet Bietenden zwar neue Möglichkeiten, mehrere Gebote für einen Rewe-Standort abzugeben, doch müssen sie eine ernsthafte Umsetzungsabsicht nachweisen, um nicht ausgeschlossen zu werden. Die 20-MW-Beschränkung pro Angebot bleibt bestehen und soll einen fairen Wettbewerb sichern.

Explosion einer 180-Meter-Schornstein in der Kraftwerk Voerde
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