EU unterstützt "Ja-heißt-Ja"-Prinzip: Revolution bei Einwilligungsgesetzen
Clara KrausEU unterstützt "Ja-heißt-Ja"-Prinzip: Revolution bei Einwilligungsgesetzen
Die Europäische Kommission hat eine Resolution unterstützt, die das "Ja-heißt-Ja"-Prinzip zur Definition der sexuellen Einwilligung übernimmt. Dieser Schritt folgt wachsenden Forderungen nach klareren rechtlichen Standards, insbesondere nach viel beachteten Fällen wie dem von Gisele Pelidot. Zwar ist die Entscheidung vorerst symbolisch, doch sie deutet auf ein Bestreben hin, den Schutz in der gesamten EU zu stärken.
Das "Ja-heißt-Ja"-Modell verlagert den Fokus von Widerstand auf aktive Zustimmung. Nach dieser Regel gilt Sex ohne ausdrückliche Einwilligung als nicht einvernehmlich – und räumt damit Unklarheiten aus, ob ein Opfer sich "zur Wehr gesetzt" hat. Zudem verhindert das Prinzip, dass Täter Unwissenheit als Verteidigung ins Feld führen.
Mit der Resolution strebt die EU eine vereinheitlichte Herangehensweise an Gesetze gegen sexuelle Gewalt an. Mehrere Länder, darunter Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich, haben bereits ähnliche Standards eingeführt. Der Fall Gisele Pelidot, der große Aufmerksamkeit erregte, beschleunigte die Debatten über die Übernahme dieses Prinzips auf europäischer Ebene.
Anders als das ältere "Nein-heißt-Nein"-Modell setzt "Ja-heißt-Ja" deutlichere Grenzen. Es verlangt eine fortlaufende, freiwillige Zustimmung statt sich auf das Fehlen einer Ablehnung zu verlassen. Die Resolution fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Gesetze an diese strengere Definition anzupassen.
Die Unterstützung der EU für "Ja-heißt-Ja" markiert einen Schritt zur Vereinheitlichung der Einwilligungsgesetze. Zwar ist die Resolution noch nicht rechtlich bindend, doch sie erhöht den Druck auf die Regierungen, stärkere Schutzmaßnahmen einzuführen. Länder mit bestehenden Gesetzen könnten als Vorbild für eine breitere Umsetzung in Europa dienen.






