Caritas Bocholt beantragt Schutzschirmverfahren – Gehälter vorerst gesichert

Admin User
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Ein blaues Auto im Vordergrund mit einer Gruppe von Menschen, Schildern und einem weiteren Auto im Hintergrund.

Caritas Bocholt beantragt Schutzschirmverfahren – Gehälter vorerst gesichert

Caritas Bocholt beantragt Schutzschirmverfahren am Bocholter Amtsgericht

Die Wohlfahrtsorganisation Caritas Bocholt hat beim Bocholter Amtsgericht die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zur vorläufigen Eigenverwaltung beantragt. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund wachsender finanzieller Belastungen durch steigende Kosten und veraltete Fördersätze. Trotz der Herausforderungen werden die 904 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommenden drei Monaten weiterhin ihr Gehalt erhalten.

Die gemeinnützige Einrichtung, die unter anderem Altenpflege, Behindertenhilfe und Familienberatung anbietet, kämpft seit Längerem mit steigenden Ausgaben. Geschäftsführerin Claudia Soggeberg bestätigte, dass die Eigenverwaltung den besten Weg darstelle, um die Zukunft der Organisation zu sichern. Das Gericht hat den Antrag nun bewilligt und ebnet damit den Weg für neue finanzielle Lösungen.

Während des Verfahrens wird der Betrieb in allen Einrichtungen von Caritas Bocholt wie gewohnt weiterlaufen. Die Organisation hat zudem dringende Gespräche mit den Kostenträgern gefordert, um die Erstattungsbedingungen neu zu verhandeln. Zwar sind die Löhne für die nächsten drei Monate über Insolvenzgeld abgesichert, doch bleibt die langfristige Stabilität eine zentrale Sorge.

Der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt für Caritas Bocholt, um die Zukunft der Einrichtung zu sichern. Mit der gerichtlichen Zustimmung kann sich die Organisation nun auf die Restrukturierung konzentrieren, ohne dass die wichtigen Dienstleistungen eingeschränkt werden. Die Ergebnisse der anstehenden Verhandlungen mit den Fördergebern werden maßgeblich über die nächsten Schritte entscheiden.