Bundesverwaltungsgericht: Ohne Pass keine Einbürgerung in Deutschland

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Nahaufnahme eines Ausweises mit der amerikanischen Flagge und der Aufschrift "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Entscheidung: Identitätsnachweis meist erforderlich für Einbürgerung in Deutschland - Bundesverwaltungsgericht: Ohne Pass keine Einbürgerung in Deutschland

Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

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Vorspann: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Ein syrischer Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt, hat seinen Rechtsstreit um die deutsche Staatsbürgerschaft verloren, nachdem er sich geweigert hatte, einen syrischen Pass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass ein Pass weiterhin das primäre Mittel bleibt, um die Identität für eine Einbürgerung nachzuweisen. Sein Fall war zuvor von einem unteren Gericht genehmigt worden, doch die Behörden in Mettmann hatten seinen Antrag bereits zweimal abgelehnt.

Der Mann hatte erstmals 2019 die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, wurde jedoch von den Behörden in Mettmann, Nordrhein-Westfalen, abgelehnt. Ein zweiter Versuch im Jahr 2021 scheiterte ebenfalls, da die Behörden darauf bestanden, dass er seine Identität nicht ausreichend nachgewiesen habe. Sie argumentierten, dass seine Weigerung, einen syrischen Pass zu beantragen, eine Überprüfung unmöglich mache.

Das Urteil unterstreicht die strengen Identitätsprüfungen bei Einbürgerungsanträgen. Antragsteller müssen künftig entweder einen Pass vorlegen oder nachweisen, dass sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um einen zu erhalten. Der Fall des syrischen Mannes bleibt vorerst ungelöst und wird vom Düsseldorfer Gericht weiter geprüft.