BGH entscheidet: Müssen Eigentümer bei Reparaturen mehrere Angebote einholen?

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Reparaturen in Zeiten von Handwerkerknappheit: BGH prüft Bedarf für mehrere Angebote - BGH entscheidet: Müssen Eigentümer bei Reparaturen mehrere Angebote einholen?

Reparaturen in Zeiten von Handwerkerknappheit: BGH prüft Bedarf für mehrere Angebote

Reparaturen in Zeiten von Handwerkerknappheit: BGH prüft Bedarf für mehrere Angebote Reparaturen in Zeiten von Handwerkerknappheit: BGH prüft Bedarf für mehrere Angebote

Reparaturen in Zeiten des Handwerkermangels: BGH prüft Bedarf für mehrere Angebote

Reparaturen in Zeiten des Handwerkermangels: BGH prüft Bedarf für mehrere Angebote

Reparaturen in Zeiten des Handwerkermangels: BGH prüft Bedarf für mehrere Angebote

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich mit einem Streitfall, der klären soll, ob Wohneigentümergemeinschaften vor der Vergabe von Reparaturaufträgen verpflichtend mehrere Angebote einholen müssen. Im Mittelpunkt steht eine Wuppertaler Gemeinschaft, die Aufträge ohne weitere Vergleichsangebote vergeben hatte. Einige Eigentümer werfen vor, dies habe zu unnötigen Mehrkosten geführt, während das Gericht auch branchenspezifische Herausforderungen wie Inflation und Fachkräftemangel berücksichtigt.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Beauftragung einer Glaserei- und Malerfirma durch die Wuppertaler Gemeinschaft – beide Betriebe waren bereits früher tätig gewesen. Für die Arbeiten fielen Kosten in Höhe von rund 9.000 Euro an. Mehrere Eigentümer klagten gegen diese Vorgehensweise mit der Begründung, der Verzicht auf Wettbewerbsangebote berge die Gefahr überhöhter Preise. Das Amtsgericht Wuppertal wies die Klage zunächst ab, doch das Landgericht Düsseldorf gab den Klägern später teilweise recht.

Die Entscheidung des BGH wird nun Klarheit schaffen, ob Eigentümergemeinschaften vor der Vergabe von Reparaturaufträgen mehrere Angebote vergleichen müssen. Zudem könnte das Urteil Auswirkungen darauf haben, wie Inflation und Handwerkermangel die Vergabepraxis beeinflussen. Die Rechtsauslegung wird bundesweit Maßstäbe setzen und die Abwicklung von Instandhaltungskosten in Gemeinschaftseigentum prägen.