Verwirrung um Abschieberegeln: Niedersachsens umstrittene Freilassungs-Empfehlung
Sophia KellerVerwirrung um Abschieberegeln: Niedersachsens umstrittene Freilassungs-Empfehlung
Ein interner Brief der Aufnahmebehörde Niedersachsens hat für Verwirrung über Abschieberegeln gesorgt. Das an die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen gerichtete Schreiben schlug vor, Personen freizulassen, die sich ihrer Abschiebung widersetzten. Später betonten Beamte, der Brief sei missverstanden worden und werde nicht mehr verwendet.
In dem Dokument wurde ein Verfahren für gescheiterte Abschiebungen am Düsseldorfer Flughafen skizziert. Demnach könnten Personen, die sich weigerten, an Bord zu gehen, oder Widerstand leisteten, freigelassen werden, um eigenständig zu ihrer zugewiesenen Unterkunft zu reisen. Die Behörden wiesen jedoch darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine offizielle Anweisung handelte.
Der Brief verbreitete sich rasant in sozialen Medien, unter anderem geteilt von Rainer Wendt, Bundesvorsitzendem der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPoIG), und Manuel Ostermann, innenpolitischem Sprecher der Jungen Union NRW. Später erklärten die Verantwortlichen, die Formulierungen seien unpräzise gewesen und falsch interpretiert worden.
Nach den geltenden Regelungen dürfen Abzuschiebende nur dann in Gewahrsam genommen werden, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Ohne einen solchen müssen sie zwar freigelassen werden, sind aber weiterhin verpflichtet, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. Scheitert eine Abschiebung, wird der Vorgang wiederholt – unter Berücksichtigung des Verhaltens, das zum ersten Scheitern führte.
Der Brief wurde lediglich von einem Abschiebeteam in einem Einzelfall angewendet. Die Behörden bestätigten, dass er nicht erneut eingesetzt werde, und betonten, dass Entscheidungen über die Ingewahrsamnahme weiterhin bei der Bundespolizei lägen.
Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung klarer Kommunikation in Abschiebeverfahren. Zwar sorgte der Brief vorübergehend für Unklarheiten, doch die Behörden haben die bestehenden Regeln bekräftigt. Künftige Abschiebungen werden nach den üblichen Protokollen ablaufen – mit richterlicher Aufsicht, wo erforderlich.






