Verbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Lotta WagnerVerbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 in einem Passagiers Gepäck einen verbotenen Elektroschocker. Da das Gerät über keine vorgeschriebene Zulassung verfügte, wurde es sofort beschlagnahmt und gegen den Reisenden ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Elektroschocker wurde bei einer Routinekontrolle im aufgegebenen Gepäck eines 42-jährigen marokkanischen Staatsbürgers gefunden. Der Mann wollte gerade den Flug FR 2359 nach Agadir, Marokko, antreten, als Beamte die Waffe in seinem Koffer entdeckten.
Nach deutschem Recht müssen Elektroschocker ein Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA) tragen. Da das Gerät diese Voraussetzung nicht erfüllte, galt es als verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Der Mann gab an, den Elektroschocker einem Freund schenken zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeitet.
Die Polizei beschlagnahmte die Waffe und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Passagier nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes ein. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise mit demselben Flug fortsetzen.
Der Vorfall führte zur Beschlagnahmung des nicht zugelassenen Elektroschockers und zur Einleitung eines formellen Strafverfahrens gegen den Reisenden. Deutsche Vorschriften verbieten den Besitz oder Transport solcher Waffen ohne entsprechende Genehmigung strikt.






