Standesbeamte diskutieren Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz in Ibbenbüren
Sophia KellerStandesbeamte diskutieren Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz in Ibbenbüren
Rund 60 Standesbeamte aus dem gesamten Kreisgebiet trafen sich in Ibbenbüren zu ihrer Herbstfortbildung. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen Aktualisierungen zum Namensrecht sowie zum Selbstbestimmungsgesetz, ergänzt durch praxisnahe Diskussionen unter Leitung lokaler Verantwortlicher.
Die Schulung fand im Feuerwehr- und Rettungszentrum von Ibbenbüren statt. Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, Leiter des Bürgeramts und selbst Standesbeamter, eröffneten die Veranstaltung.
Die Teilnehmer setzten sich intensiv mit dem Namensrecht auseinander, das die Wahl des Familiennamens nach der Heirat regelt. Zudem wurden neue rechtliche Vorgaben sowie häufige Praxisfragen behandelt. Trotz des Fokus auf aktuelle Entwicklungen gab es seit 2021 in Deutschland keine grundlegenden Änderungen der Namensvorschriften. Öffentliche Unterlagen bestätigen, dass weder Bundesländer noch Kommunen in diesem Bereich innovative Ansätze eingeführt haben.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Selbstbestimmungsgesetz. Die Standesbeamten erörterten dessen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Namensrecht, um eine korrekte Umsetzung in ihrer täglichen Arbeit zu gewährleisten.
Die Fortbildung vermittelte den Teilnehmern aktuelles Wissen zu den rechtlichen Anforderungen. Dieses können sie nun in ihrem Berufsalltag anwenden – etwa bei der Bearbeitung von Namensregistrierungen und verwandten Verfahren. Derzeit sind weder auf Bundesebene noch in den Regionen weitere Änderungen des Namensrechts zu erwarten.






