Siegen plant nachhaltiges Gewerbegebiet Martinshardt II für Start-ups und wachsende Firmen
Clara KrausSiegen plant nachhaltiges Gewerbegebiet Martinshardt II für Start-ups und wachsende Firmen
Siegen treibt die Pläne für ein neues Gewerbegebiet mit dem Namen Martinshardt II voran. Das Gelände, das in der Nähe des bestehenden Martinshardt I im Leimbachtal liegt, soll Platz für Start-ups, wachsende Unternehmen und Betriebsverlagerungen bieten. Die Stadtverwaltung legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit und plant unter anderem begrünte Dächer, Solarenergie und effiziente Heizsysteme.
Das geplante Gewerbegebiet wird eine Fläche umfassen, die in etwa der kombinierten Größe von Martinshardt I und Oberes Leimbachtal entspricht. Um das Gelände optimal zu nutzen, sollen neun Plattformen unterschiedlicher Größe mit Hilfe von bewehrten Erdwällen errichtet werden. Das Konzept setzt auf klimafreundlichen Betrieb, darunter Photovoltaikanlagen, energiesparende Heizsysteme und ökologisch bewusste Fassadengestaltung.
Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muss die Stadt jedoch zunächst Baurechte sichern, Umweltverträglichkeitsprüfungen abschließen und die Infrastruktur planen. Die Verwaltung wird den ersten Entwurf dem Stadtrat am 25. September 2025 zur Diskussion vorlegen. Die endgültige Entscheidung soll in der Ratssitzung am 8. Oktober 2025 fallen.
Bei einer Zustimmung könnten die Baurechte bereits 2026 erteilt werden. Anschließend folgt eine zweijährige Phase, in der Straßen, Versorgungsleitungen und weitere notwendige Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden. Ziel des Projekts ist es, Siegen langfristig ein attraktives Angebot an Gewerbeflächen für das wirtschaftliche Wachstum zu sichern.
Das Gewerbegebiet Martinshardt II ist darauf ausgelegt, lokale Unternehmen zu unterstützen und gleichzeitig hohe Umweltstandards zu erfüllen. Sobald es in Betrieb geht, wird es moderne und nachhaltige Räumlichkeiten für Firmen bieten, die sich in Siegen ansiedeln oder erweitern möchten. Die nächsten entscheidenden Schritte hängen von den anstehenden Abstimmungen im Stadtrat sowie der zeitnahen Erledigung der rechtlichen und technischen Vorbereitungen ab.






