11 February 2026, 20:19

SHK-Beschäftigte in NRW erhalten ab März deutlich höhere Löhne und Ausbildungsvergütungen

Ein Diagramm, das den durchschnittlichen Strompreis pro Kilowattstunde im Bundesland im Jahr 2022 zeigt, mit begleitendem Text, der zusätzliche Dateninformationen bereitstellt.

Heizungsinstallateure in NRW erhalten mehr Geld - SHK-Beschäftigte in NRW erhalten ab März deutlich höhere Löhne und Ausbildungsvergütungen

Beschäftigte im Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk in Nordrhein-Westfalen erhalten ab März 2023 höhere Löhne. Die Erhöhung geht auf einen neuen Tarifvertrag zwischen der IG Metall und dem SHK Nordrhein-Westfalen zurück, dem größten Arbeitgeberverband der Branche in der Region. Von der Vereinbarung, die eine Laufzeit von zwei Jahren hat, profitieren rund 65.000 Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende.

Der Tarifabschluss sieht vor, dass die Löhne ab dem 1. März 2023 um 2,95 Prozent steigen. Eine weitere Erhöhung um 2,55 Prozent folgt im März 2027. Auch Auszubildende erhalten höhere Ausbildungsvergütungen nach denselben Konditionen.

Die Tagesgelder für Mitarbeiter, die außerhalb ihres üblichen Arbeitsorts tätig sind, werden um 10 Prozent angehoben. Noch deutlicher fällt die Steigerung bei den Vermögenswirksamen Leistungen aus: Hier gibt es einen Anstieg von etwa 50 Prozent – auf 40 Euro monatlich für Beschäftigte und 20 Euro für Auszubildende bis 2027.

Der SHK Nordrhein-Westfalen vertritt 5.800 Handwerksbetriebe in der Region und ist damit der größte Arbeitgeberverband des Sektors. Der Verband umfasst 55 Innungen aus den Bereichen Sanitär, Heizung und Klima sowie drei Öfen- und Luftheizungs-Innungen.

Patrick Loos, Verhandlungsführer der IG Metall NRW, begrüßte das Ergebnis der Gespräche. Der Tarifvertrag sorge für Lohnsteigerungen und bessere Arbeitsbedingungen in den kommenden 24 Monaten.

Der neue Tarifvertrag betrifft direkt 65.000 Beschäftigte der Branche. Ihre Löhne und prozentrechner steigen in zwei Stufen, hinzu kommen Zuschüsse für Dienstreisen und vermögenswirksame Leistungen. Die Regelung gilt ausschließlich für Nordrhein-Westfalen, da bundesweite Beschäftigtenzahlen für die Branche nicht vorliegen.