25 January 2026, 00:22

Schweinehalter kämpfen 2026 mit neuen Meldefristen und strengeren Biosicherheitsregeln

Eine Gruppe von Schweinen steht zusammen in einem Stall, die besorgt aussehen, mit einem Schuppen und Fenstern im Hintergrund.

Schweinehalter kämpfen 2026 mit neuen Meldefristen und strengeren Biosicherheitsregeln

Schweinehalter in Deutschland stehen zu Beginn des Jahres 2026 vor einem arbeitsreichen Start: Gleich mehrere Meldefristen stehen an, und ab dem 1. Januar treten verschärfte Biosicherheitsvorschriften im Rahmen des QS-Qualitätssicherungssystems in Kraft. Wie jedes Jahr beginnt nun der Ansturm auf die Meldungen für HI-Tier, die Antibiotika-Datenbank (TAM) und den Tierseuchenfonds.

Vom 1. bis 14. Januar müssen Landwirte ihre Produktionsart sowie die Schweinebestände für die zweite Jahreshälfte 2025 an die TAM melden. Selbst wenn keine Antibiotika eingesetzt wurden, ist eine Nullmeldung verpflichtend. Betrieben ohne Schweinehaltung bleibt diese Pflicht ebenfalls erhalten – andernfalls droht der Verlust von Fördergeldern.

Die jährliche Bestandsmeldung über HI-Tier muss bis zum 15. Januar erfolgen und die Tierzahlen zum Stichtag 1. Januar enthalten. In Nordrhein-Westfalen gilt für den HI-Tier-Viehbestandsbericht eine verlängerte Frist bis zum 31. Januar. Die Meldefristen für den Tierseuchenfonds variieren je nach Bundesland und liegen zwischen dem 17. und 31. Januar.

Betriebe, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, haben eine zusätzliche Pflicht: eine jährliche Bewertung des Stallklimas und der Trinkwasserqualität. Zudem verschärft das QS-System ab dem 1. Januar 2026 die Biosicherheitsauflagen, was die Compliance-Anforderungen für die Erzeuger weiter erhöht.

Die ersten Wochen des neuen Jahres bringen für Schweinehalter also eine Flut an Pflichtmeldungen mit sich. Versäumte Fristen oder fehlende Nullmeldungen können Fördermittel und den Compliance-Status gefährden. Angesichts der strenger werdenden Biosicherheitsregeln ist es für die Betriebe nun umso wichtiger, alle Unterlagen korrekt und fristgerecht einzureichen.