Rumäne stellt sich freiwillig der Polizei – und vermeidet so 15 Tage Haft
Sophia KellerRumäne stellt sich freiwillig der Polizei – und vermeidet so 15 Tage Haft
Ein 27-jähriger Rumäne stellte sich bei einer Bundespolizeidienststelle, nachdem er von einem gegen ihn vorliegenden Haftbefehl erfahren hatte. Der Fall ging auf eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein Anfang dieses Jahres zurück. Durch seine freiwillige Gestellung konnte die Angelegenheit zügig geklärt werden.
Der Vorfall nahm im Februar 2024 seinen Anfang, als das Amtsgericht Gelsenkirchen den Mann in Abwesenheit verurteilte. Er war schuldig gesprochen worden, vorsätzlich ohne gültigen Führerschein gefahren zu sein. Das Gericht verhängte daraufhin eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro, was insgesamt 900 Euro ergab.
Am 19. Dezember vollstreckten Bundespolizisten am Gelsenkirchener Hauptbahnhof den Haftbefehl. Statt sich zu widersetzen, trat der Mann selbst auf die Beamten zu und informierte sie über den Haftbefehl. Nach Überprüfung seiner Identität wurde er vorläufig festgenommen.
Um eine 15-tägige Haftstrafe abzuwenden, beglich er die 900 Euro Strafe sowie zusätzliche Verfahrenskosten. Nach Bearbeitung der Zahlung wurde er noch am selben Tag aus der Haft entlassen.
Die Entscheidung des Mannes, mit der Polizei zu kooperieren, ermöglichte es ihm, die Angelegenheit ohne Gefängnisaufenthalt zu regeln. Durch die Begleichung der geforderten Strafe und Gebühren tilgte er den Haftbefehl und konnte das Polizeirevier verlassen. Der Fall zeigt, wie freiwillige Zusammenarbeit zu einer schnelleren rechtlichen Lösung beitragen kann.






