Radrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone in Nachrodt-Wiblingwerde
Clara KrausRadrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone in Nachrodt-Wiblingwerde
Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit fast doppelter Höchstgeschwindigkeit geblitzt
Ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde ist mit nahezu doppelt so hoher Geschwindigkeit wie erlaubt unterwegs gewesen. Der Vorfall ereignete sich auf der Wiblingwerder Straße, wo ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Bei einer routinemäßigen Geschwindigkeitskontrolle maßen die Behörden eine Geschwindigkeit von 59 km/h.
Das Gebiet ist bekannt für seine Nähe zu einer Schule, einer Sporthalle und einem Schwimmbad. Solche Standorte führen oft zu strengeren Bewertungen von Tempoversößen, insbesondere wenn Fußgänger oder Kinder gefährdet sein könnten.
Die Kontrolle fand am 18. März 2026 zwischen 13:30 und 17:00 Uhr statt. Von 587 überprüften Fahrzeugen erhielten 52 eine Verwarnung, 18 mussten ein Bußgeld zahlen, und einem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Radfahrer wurde jedoch nicht sofort angehalten, sodass keine direkte Strafe verhängt wurde.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Radfahrer. Anders als bei Autofahrern gibt es für Fahrräder jedoch keinen festen Bußgeldkatalog. Bei überhöhtem Tempo drohen Radlern in der Regel Geldstrafen zwischen 15 und 35 Euro. Sollte eine konkrete Gefährdung nachgewiesen werden, könnte sogar ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden.
Der Fall unterstreicht einen wachsenden Trend ungewöhnlicher Blitzer-Vorfälle. Berichte über fehlerhafte Bescheide und manipulierte Tempolimit-Schilder häufen sich. Die Behörden prüfen nun, ob der Radfahrer durch sein Tempo andere gefährdet hat und ob die Verkehrssituation dies rechtfertigt.
Mit 59 km/h gehörte der Radfahrer zu den schnellsten gemessenen Verkehrsteilnehmern während der Aktion. Zwar wurde die Durchschnittsgeschwindigkeit aller kontrollierten Fahrzeuge nicht bekannt gegeben, doch seine Geschwindigkeit fiel deutlich aus dem Rahmen.
Die weiteren Konsequenzen hängen davon ab, ob die Behörden eine konkrete Gefährdung bestätigen. Falls ja, könnte dem Radfahrer ein Bußgeld oder sogar ein Punkt in Flensburg drohen. Der Vorfall wirft zudem Fragen auf, wie Rasen mit dem Fahrrad in Risikobereichen überwacht und geahndet wird.






