22 March 2026, 18:14

NRW-Schulen erhalten schärfere Befugnisse gegen Gewalt und Störungen im Unterricht

Ein Klassenzimmer in Nigeria mit Schülern, die Gesichtsmasken tragen und auf Bänken sitzen oder stehen, umgeben von Büchern und Gegenständen, mit Fenstern, einer Tür, Lampen und Ventilatoren im Hintergrund.

NRW-Schulen erhalten schärfere Befugnisse gegen Gewalt und Störungen im Unterricht

Schulen in Nordrhein-Westfalen könnten bald mehr rechtliche Befugnisse erhalten, um Gewalt und Störungen entschlossener zu bekämpfen. Ein Gesetzentwurf des Bildungsministeriums sieht neue Maßnahmen vor, die Lehrkräften und Schulleitungen mehr Handlungsmöglichkeiten geben sollen. Der Vorstoß folgt wachsender Besorgnis über die Sicherheit an Schulen im gesamten Bundesland.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Aktuelle Zahlen zeigen, dass 73 Prozent der Schulleiter in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen fünf Jahren mit Gewalt gegen Lehrkräfte konfrontiert waren. Dieser Wert liegt über dem Bundesschnitt von 65 Prozent. Zudem berichteten 66 Prozent der Schulleiter im Land von einer Zunahme gewalttätiger Vorfälle – bundesweit sind es 60 Prozent.

Nach den geplanten Reformen sollen Schulen klarere Regeln für den Umgang mit problematischem Verhalten erhalten. Lehrkräfte könnten störende Schülerinnen und Schüler für bis zu einer Woche vorübergehend in eine andere Klasse versetzen. Bei Bedarf wäre auch ein Ausschluss vom Unterricht für bis zu zwei Tage möglich.

In schweren Fällen greifen strengere disziplinarische Maßnahmen: Betroffene Schüler könnten für bis zu vier Wochen vom Unterricht in bestimmten Fächern, von Schulveranstaltungen oder sogar komplett vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Bei akuten Gefahren für die Sicherheit oder den Schulbetrieb sollen Schulleitungen künftig auch sofortige Ausschlüsse verhängen können.

Die Landesregierung will damit sowohl pädagogische Interventionen als auch disziplinarische Schritte präzisieren. Bereits jetzt sind alle Schulen in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtet, auf Basis der Richtlinien des Ministeriums (Notfallordner) Schutzkonzepte gegen Gewalt zu entwickeln. Wie viele Schulen diese Pläne jedoch vollständig umgesetzt haben, ist nicht bekannt.

Das geplante Gesetz soll den Schulen im Land mehr Spielraum im Umgang mit Störungen und Bedrohungen geben. Mit klareren Vorgaben und schärferen Maßnahmen könnten Lehrkräfte und Schulleitungen schneller auf gewalttätiges oder gefährliches Verhalten reagieren. Die Reformen kommen zu einer Zeit, in der die Meldungen über körperliche Angriffe in Nordrhein-Westfalen (43 Prozent) weiterhin über dem Bundesschnitt (35 Prozent) liegen.

Quelle