NRW kämpft für Mutterschutz auch für Selbstständige – und startet Bundesratsinitiative
Ella KrausNRW kämpft für Mutterschutz auch für Selbstständige – und startet Bundesratsinitiative
Nordrhein-Westfalen drängt auf gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige Frauen ein. Die Regierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet und eine Machbarkeitsstudie zu dem Thema in Auftrag gegeben. Derzeit sind in Deutschland Freiberuflerinnen und Unternehmerinnen von den Regelungen zum Mutterschutz ausgenommen – dadurch bleiben jährlich rund 27.000 selbstständige Frauen nach einer Geburt ohne Unterstützung.
Die Westdeutsche Handwerkskammer (WHKT) hat nun auf Basis einer landesfinanzierten Machbarkeitsstudie konkrete Vorschläge vorgelegt. Kernidee ist eine einmalige, pauschale Lohnersatzleistung während der Mutterschutzzeit. Die vollständigen Ergebnisse der Studie werden im Juli veröffentlicht.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) betonte, dass eine Schwangerschaft niemals als berufliches Risiko betrachtet werden dürfe. Ihr Ministerium hatte kürzlich in Berlin zu einem Austausch geladen, an dem Politikerinnen und Politiker, Wirtschaftsvertreter sowie zivilgesellschaftliche Gruppen teilnahmen, um mögliche Wege für die Einführung solcher Schutzmaßnahmen zu diskutieren.
Nordrhein-Westfalen fordert bereits seit Längerem eine gesetzliche Nachbesserung, um selbstständigen Frauen denselben Mutterschutz wie Angestellten zu gewähren. Bisher haben nur Arbeitnehmerinnen Anspruch auf bezahlte Freistellung und Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft.
Mit der Initiative will das Land eine Lücke im deutschen Sozialsystem schließen. Würden die Pläne umgesetzt, hätten tausende Selbstständige in der Schwangerschaft und nach der Geburt finanzielle Sicherheit. Die nächsten Schritte hängen von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und weiteren politischen Beratungen ab.






