Neue Pass- und Ausweisregeln: Höhere Gebühren, mehr Digitalisierung ab Februar 2026
Sophia KellerNeue Pass- und Ausweisregeln: Höhere Gebühren, mehr Digitalisierung ab Februar 2026
Neue Verordnung ändert Antragsverfahren für Pässe und Personalausweise in Deutschland
Eine neue Verordnung wird die Beantragung von Pässen und Personalausweisen in Deutschland grundlegend verändern. Der Bundesrat hat die Regelung am 30. Januar 2026 verabschiedet – sie soll die Dienstleistungen vereinfachen, gleichzeitig aber die Gebühren erhöhen. Die Änderungen treten nach der offiziellen Veröffentlichung Anfang Februar in Kraft.
Mit der aktualisierten Verordnung steigen die Kosten für den Personalausweis. Erwachsene zahlen künftig 46 Euro statt bisher 37 Euro. Für Antragsteller unter 24 Jahren erhöht sich der Preis von 22,80 Euro auf 27,60 Euro. Als Begründung führen die Behörden höhere Produktions- und Verwaltungskosten an.
Neben den Gebühren gibt es auch Verbesserungen im Ablauf: Bürger in Städten wie Velbert können Termine künftig bequem über das lokale Serviceportal online buchen. Wer lieber telefonisch vorgehen möchte, kann die Hotline unter 02051/26-2320 kontaktieren. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Bundespolizei und Kommunalverwaltungen zu verringern.
Die neuen Gebühren werden am 7. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt offiziell verkündet. Ab diesem Datum gelten die angepassten Preise bundesweit.
Die Verordnung stellt die erste größere Reform der Ausweisdienstleistungen seit den jüngsten Änderungen dar. Die höheren Kosten spiegeln gestiegene Betriebskosten wider, während digitale Buchungsoptionen die Bearbeitung beschleunigen sollen. Die lokalen Behörden setzen die Neuerungen um, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist.