24 June 2026, 16:10

Mehr Familien profitieren: Kinderzuschlag wird durch neue Reformen ausgeweitet

Kindergeld: Familien profitieren von der zweiten Stufe der Bürgergeldreform - Schüler können nun zusätzlich Geld verdienen

Mehr Familien profitieren: Kinderzuschlag wird durch neue Reformen ausgeweitet

Deutschland hat die Unterstützung für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch Reformen des Kinderzuschlags ausgeweitet. Die Änderungen, die Teil der zweiten Phase der Bürgergeld-Reformen sind, führen flexiblere Einkommensregeln für junge Erwerbstätige und weitere Anpassungen bei der Berechnung der Anspruchsvoraussetzungen ein.

Das Familienkassenamt der Bundesagentur für Arbeit unterstützt die aktualisierten Maßnahmen. Nach den neuen Regelungen dürfen Studierende, Auszubildende und Schüler unter 25 Jahren außerhalb der Ferienzeiten bis zu 520 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, ohne ihren Anspruch auf Kinderzuschlag zu verlieren. Dieselbe steuerfreie Grenze gilt für Freiwillige unter 25 Jahren im Bundesfreiwilligendienst.

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Weitere wichtige Änderungen umfassen einen höheren steuerfreien Freibetrag für Erwerbseinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro, der von 20 auf 30 Prozent angehoben wird. Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird künftig nicht mehr als Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt. Zudem bleibt die „Übungsleiterpauschale“ – bis zu 3.000 Euro jährlich – bei der Einkommensprüfung für den Kinderzuschlag unberücksichtigt. Auch Einkünfte aus saisonalen oder Ferienjobs werden nicht mehr angerechnet.

Familien, deren Antrag zuvor wegen zu hohen Einkommens abgelehnt wurde, oder solche, die derzeit keinen Kinderzuschlag erhalten, werden aufgefordert, sich unter den neuen Bedingungen neu zu bewerben. Die Familienkasse bietet rund um die Uhr Online-Unterstützung und Fachberatung für die Antragstellung an.

Ziel der Reformen ist es, die finanzielle Belastung berechtigter Haushalte zu verringern, indem Einkommensfreibeträge ausgeweitet und die Berechnungen vereinfacht werden. Durch die überarbeiteten Regelungen könnten nun mehr Familien Anspruch auf den Kinderzuschlag haben – die Behörde ermutigt daher zu Neuanträgen im aktualisierten System.

Quelle