Lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. nun rechtskräftig
Ein deutsches Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H., den Täter des tödlichen Messerangriffs von Solingen im Jahr 2024, rechtskräftig bestätigt. Der Bundesgerichtshof wies seine Revision zurück und bestätigte damit die Verurteilung wegen dreifachen Mordes, versuchten Mordes und Terrorismus. Das Urteil bringt einen juristischen Schlussstrich unter einen Fall, der die Nation erschüttert hat.
Am Abend des 23. August 2024 griff Issa H. mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser auf ein Stadtfest in Solingen Besucher an. Drei Menschen tötete er, acht weitere verletzte er schwer. Ermittler deckten später seine Motivation auf: Er wollte so viele Menschen wie möglich töten, da er in ihnen Symbole der westlichen Gesellschaft sah.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte die höchste mögliche Strafe – lebenslange Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung. Die Richter ordneten zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an, da von Issa H. weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe. Der Täter hatte sich der extremistischen Ideologie des „Islamischen Staates“ (IS) angeschlossen und lehnte demokratische Werte offen ab.
Fast zwei Jahre nach dem Anschlag bestätigte Deutschlands höchstes Gericht das Urteil. Es fand keine Rechtsfehler im ursprünglichen Prozess, wies die Revision von Issa H. zurück und machte das Urteil damit endgültig.
Der Anschlag von Solingen löste landesweit Empörung aus und befeuerte erneut die Debatten über Flüchtlings- und Asylpolitik. Mit dem endgültigen Urteil wird Issa H. auf unbestimmte Zeit in Haft bleiben. Die Sicherungsverwahrung stellt sicher, dass er selbst nach Verbüßung seiner lebenslangen Strafe nicht freikommen wird.






