Kyle Sandilands verklagt ARN nach Vertragsende wegen angeblichem Fehlverhalten
Ella KrausKyle Sandilands verklagt ARN nach Vertragsende wegen angeblichem Fehlverhalten
Moderator Kyle Sandilands kündigt juristischen Kampf gegen ARN an
Der Radiomoderator Kyle Sandilands hat angekündigt, den Sender ARN vor Gericht zu verklagen, nachdem dieser seinen Millionenvertrag vorzeitig beendet hat. Der Streit eskalierte nach einem live gesendeten Konflikt mit seiner Co-Moderatorin Jackie "Jackie O" Henderson, der schließlich zu seiner Entlassung wegen angeblichen schweren Fehlverhaltens führte.
ARN bestätigte die Vertragsauflösung am Mittwochmorgen und berief sich dabei auf einen Vertragsbruch. Sandilands hingegen besteht auf seiner Unschuld und will die Entscheidung rechtlich anfechten.
Der Konflikt begann während einer Livesendung, als Sandilands Henderson scharf kritisierte, weil sie über das Horoskop von Prinz Andrew gesprochen hatte. ARN wertete seine Äußerungen als Vertragsverstoß – besonders, nachdem Henderson erklärt hatte, nicht länger mit ihm zusammenarbeiten zu können.
Der Sender setzte Sandilands am 3. März vorläufig aus und gab ihm 14 Tage Zeit, um Stellung zu nehmen. Trotz dieser Frist trieb ARN die Kündigung voran und beendete damit seine Rolle in der Kyle and Jackie O Show. Beide Moderatoren befanden sich im zweiten Jahr eines Zehnjahresvertrags über umgerechnet rund 185 Millionen Euro, wobei Sandilands' Anteil auf etwa 92,5 Millionen Euro geschätzt wurde.
Öffentlich bestreitet Sandilands, gegen seinen Vertrag verstoßen zu haben. Zwar lehnt er die Kündigung ab, doch welche konkreten rechtlichen Argumente oder Vertragsklauseln er anführen will, ist bisher nicht bekannt. ARN hält an der Begründung fest, dass sein Verhalten die Entlassung rechtfertige.
Die Zukunft der Kyle and Jackie O Show ist nun ungewiss. Sandilands' Klage wird entscheiden, ob ARN mit seiner Entscheidung durchkommt oder ob er auf Sendung zurückkehren kann. Der Fall wird nun vor Gericht verhandelt, wo beide Seiten ihre Positionen darlegen werden.






