17 April 2026, 06:17

"König der Löwen"-Komponist verklagt Komiker wegen Zulu-Übersetzung auf 27 Millionen Dollar

Schwarze und weiße Illustration einer Gruppe von Löwen in einer Dschungellandschaft mit üppiger Vegetation und dem Text 'Der Löwenkönig' unten.

"König der Löwen"-Komponist verklagt Komiker wegen Zulu-Übersetzung auf 27 Millionen Dollar

Lebohang Morake, der Komponist hinter dem ikonischen "Circle of Life" aus "Der König der Löwen", verklagt den Komiker Learnmore Jonasi wegen Äußerungen über die Zulu-Texte des Liedes. Die Klage wirft Jonasi vor, seine Übersetzung des Eröffnungschors sei respektlos gewesen und habe einen Schaden von über 20 Millionen US-Dollar verursacht.

Jonasi, ein simbabwischer Stand-up-Comedian, der für seine scharfsinnigen Kulturkritiken bekannt ist, löste mit seiner Interpretation der Songzeilen in einem Podcast-Interview eine Kontroverse aus. Im Mittelpunkt des Streits steht Jonasis Übersetzung des Zulu-Satzes "Nants ingonyama bagithi Baba" als "Schaut, da ist ein Löwe. Oh mein Gott." Morake argumentiert, dass "ingonyama" zwar "Löwe" bedeuten könne, im Lied jedoch als "königliche Metapher" für Herrschaft verwendet werde. Die offizielle Disney-Übersetzung lautet: "Hoch lebe der König, wir alle verneigen uns vor dem König."

Die Klage wirft Jonasi vor, seine Version nicht als Komödie, sondern als Tatsache präsentiert zu haben, wodurch sie den Schutz des Ersten Verfassungszusatzes für Satire verliere. Morakes Anwälte bestehen darauf, dass die Äußerungen des Komikers keine Parodie, sondern eine vorsätzliche Falschdarstellung gewesen seien, die den kulturellen Wert des Liedes herabgewürdigt habe.

Jonasi, der in "America's Got Talent" mit dem Goldenen Buzzer ausgezeichnet wurde und mehrfach für seine Comedy preisgekrönt ist, bot als Reaktion an, gemeinsam mit Morake ein Video zu drehen, um die tiefere Bedeutung des Songs zu erläutern. Er räumte ein, dass seine Worte für Aufruhr gesorgt hätten, beharrte jedoch darauf, dass es sich um einen Teil seiner humoristischen Darstellung gehandelt habe.

Morake fordert in seiner Klage zusätzlich zu den behaupteten 20 Millionen US-Dollar an tatsächlichem Schaden weitere 7 Millionen US-Dollar als Strafschadensersatz. Der Fall dreht sich um die Frage, ob Jonasis Äußerungen von Satire in das abdrifteten, was der Kläger als "vorsätzliche Entstellung" der künstlerischen Absicht bezeichnet.

Der Rechtsstreit wird die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und künstlerischer Integrität ausloten. Morakes Team betont, es gehe um den Schutz des kulturellen Erbes und nicht um die Unterdrückung von Kritik. Ein Urteil könnte Präzedenzfall dafür schaffen, wie Komiker urheberrechtlich geschützte Werke in öffentlichen Foren interpretieren und diskutieren dürfen.

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