Klimaproteste am Flughafen Köln/Bonn: Sechs Aktivisten drohen hohe Strafen und Schadensersatz
Sophia KellerKlimaproteste am Flughafen Köln/Bonn: Sechs Aktivisten drohen hohe Strafen und Schadensersatz
Klimaschutzaktivisten haben in den vergangenen Wochen zweimal den Betrieb am Flughafen Köln/Bonn lahmgelegt. Sechs Personen müssen sich nun wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verantworten, nachdem es am 24. Juli und 15. August zu Protestaktionen gekommen war. Behörden und Fluggesellschaften fordern erhebliche Schadensersatzzahlungen für die durch die Verzögerungen entstandenen finanziellen Belastungen.
Bei dem ersten Vorfall am 24. Juli hatten sich nach Angaben der Ermittler fünf Aktivistinnen und Aktivisten auf einer Startbahn festgeklebt. Der Flugbetrieb musste für drei Stunden eingestellt werden, was zu massiven Verspätungen führte. Jede der fünf Protestierenden wurde inzwischen mit Schadensersatzforderungen in Höhe von etwa 4.100 Euro konfrontiert.
Weniger als einen Monat später, am 15. August, blockierten zwei weitere Demonstranten eine Zufahrtsstraße in der Nähe einer Startbahn. Diese Aktion unterbrach den Flugverkehr für rund eine Stunde. Den beiden Beteiligten drohen nun Kosten von jeweils knapp 3.250 Euro.
Bisher steht kein offizieller Prozessbeginn fest, und es wurde noch nicht entschieden, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat jedoch signalisiert, weitere Ansprüche geltend machen zu wollen – die vorläufigen Schadenskosten werden auf etwa 125.000 Euro beziffert. Auch die betroffene Fluggesellschaft Eurowings kündigte an, Entschädigungszahlungen einzufordern und bezifferte ihre vorläufigen Verluste auf fast 284.000 Euro.
Allen sechs Beschuldigten wird im Zusammenhang mit den beiden getrennten Protesten Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Die Anklageschriften wurden beim Amtsgericht Köln eingereicht, wo die Fälle in Kürze geprüft werden sollen.
Die Proteste haben zu hohen Forderungen seitens des Flughafens und der Airlines geführt. Mit Schadenssummen im sechsstelligen Bereich wird das Gerichtsverfahren über die endgültige Kostenlast für die Beteiligten entscheiden. Das Urteil könnte zudem richtungsweisend für die Behandlung ähnlicher Fälle in Zukunft sein.






