IS-Rückkehrer verliert letzten Rechtsstreit gegen seine Abschiebung nach Tadschikistan
Ella KrausVerurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - IS-Rückkehrer verliert letzten Rechtsstreit gegen seine Abschiebung nach Tadschikistan
Ein Mann aus dem Kreis Warendorf, der sich 2015 der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen hatte, hat seinen letzten juristischen Kampf gegen die Abschiebung verloren. Deutsche Behörden hatten seine Ausweisung nach Tadschikistan 2018 zunächst gestoppt, da sie befürchteten, er könnte dort Folter ausgesetzt sein. Dieses Abschiebungsverbot wurde im vergangenen Jahr aufgehoben, nachdem Tadschikistan Zusicherungen für seine Sicherheit gegeben hatte.
Der Mann war 2015 nach Syrien und in den Irak gereist, um sich der dschihadistischen Gruppe anzuschließen. Zwei Jahre später verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft.
Nach der Verurteilung verhängte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2018 ein Abschiebungsverbot. Die Behörden gingen davon aus, dass ihm bei einer Rückkehr nach Tadschikistan Folter drohe. 2024 wurde das Verbot jedoch aufgehoben, nachdem die tadschikische Regierung schriftliche Garantien abgegeben hatte, dass er keiner unmenschlichen Behandlung ausgesetzt werde.
Das Verwaltungsgericht Münster prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass "keine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Folter oder Misshandlung" bestehe. Die Entscheidung stützte sich unter anderem auf eine "mündliche Note" des tadschikischen Außenministeriums. Als der Mann Berufung einlegte, wies das Gericht seinen Antrag im August zurück.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das Urteil später. Die Richter waren der Ansicht, dass sich die "veränderten Umstände" eine Neubewertung des Risikos rechtfertigten. Sie bestätigten, dass das erstinstanzliche Gericht die Beweislage korrekt gewürdigt habe.
Das juristische Verfahren ist damit abgeschlossen, und der Mann genießt keinen Schutz vor Abschiebung mehr. Die Zusicherungen Tadschikistans wurden als ausreichend erachtet, um das frühere Verbot aufzuheben. Die Behörden können nun seine Ausreise aus Deutschland vollziehen.






