Gericht stoppt Entscheidung: Volksbühne Köln vs. Anwohner – Lärmstreit geht in nächste Runde
Clara KrausNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Gericht stoppt Entscheidung: Volksbühne Köln vs. Anwohner – Lärmstreit geht in nächste Runde
Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine weitere juristische Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen – mit der Begründung, dass die vorherige Entscheidung auf unvollständiger Sachverhaltsaufklärung beruhe.
Im Mittelpunkt des Konflikts steht eine Baugenehmigung für den Umbau eines Teils einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung. Der Freie Volksbühne e.V., Träger des Theaters, hatte sich gegen die Genehmigung ausgesprochen. Sein Argument: Lärm von Aufführungen würde die Lebensqualität des künftigen Bewohners beeinträchtigen.
Im Juni 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zunächst dem Theater recht gegeben. Die Richter hoben die Baugenehmigung auf, da die Lärmbelastung die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten würde. Doch das Bundesverwaltungsgericht entdeckte später Mängel in dieser Entscheidung.
Das Leipziger Gericht kam zu dem Schluss, dass Münster nicht alle relevanten Aspekte ausreichend geprüft hatte, bevor es sein Urteil fällte. Daher wurde der Fall nun an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen – für eine gründlichere Bewertung.
Der Streit bleibt damit vorerst ungelöst. Das Münstersche Gericht muss die Beweislage neu bewerten. In einer erneuten Verhandlung wird entschieden, ob der Wohnungsumbau genehmigt wird oder ob die Lärmbedenken des Theaters das Projekt blockieren. Das Ergebnis wird sowohl die Wohnpläne des Anwohners als auch den Spielbetrieb der Volksbühne beeinflussen.






